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Aufnahmeverfahren für Antragsteller aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion (ohne Estland, Lettland, Litauen)

24.05.2024 - Artikel

Antragsverfahren

Allgemeine Information zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.


Hinweise, Merkblätter und Antragsformulare

Hinweise zu der seit dem 23. Dezember 2023 geltenden Rechtslage

Merkblatt S

Antrag S

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig in deutscher Sprache aus. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Sie müssen auch Ihren Antrag unterschreiben. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie vom BVA eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen. Unter diesem Aktenzeichen wird ihr Antrag beim BVA bearbeitet. Bitte verwenden Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Kontakt mit dem BVA oder mit der Botschaft.

Sollten weitere Angaben, Unterlagen oder Urkunden erforderlich sein, wird BVA diese bei Ihnen oder ihrem Bevollmächtigten schriftlich nachfordern.

Der Schriftverkehr läuft über die Botschaft. Die Botschaft versendet die an Sie gerichtete Korrespondenz per Einschreiben über Ukrposhta. Bitte geben Sie daher im Antrag Ihre aktuelle Adresse an.

Bitte geben Sie auch im Antrag Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an.

Ändern sich Ihre Kontaktdaten während der Prüfung Ihres Antrags, informieren Sie bitte das BVA per E-Mail unter Angabe Ihres Aktenzeichens.

Sie können einer Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Vollmacht erteilen, die dann für Sie den Schriftwechsel mit BVA führt.

Hier finden Sie den Link zur Vollmacht:

Vollmacht

Alle volljährigen Personen, für die die Aufnahme oder Einbeziehung beantragt wird, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache haben und einen Nachweis darüber erbringen. Informationen zum Sprachnachweis erhalten Sie auf der Webseite des BVA:

Sprachnachweis

Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes

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