Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Hilfe für Deutsche in Notfällen
Rettungsring, © colourbox.de
- Allgemeine Notrufnummern in der Ukraine
- Erreichbarkeit der Botschaft Kyjiw in Notfällen
- Was tun, wenn Ihr Pass verschwunden ist?
- Kein Bargeld?
- Deutsche Telefonnummern herausfinden
- Bank-/EC-(Maestro)-/Kreditkarte gestohlen?
- Ärzte, Kliniken, medizinische Notfälle
- Rechtsanwaltsliste der Botschaft
- Übersetzungsbüros
Stand: Mai 2024
Die hier aufgeführten Informationen können Sie auch als Merkblatt downloaden
Die nachfolgenden Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der einzelnen Ärzte und Kliniken. Behandlungskosten sind von Ihnen oder Ihrer Versicherung zu tragen und können nicht von der Botschaft übernommen werden.
Allgemeine Notrufnummern in der Ukraine
Auch vom ukrainischen Handy aus wählt man einfach nur die jeweiligen drei Ziffern:
Feuerwehr |
101 |
Polizei |
102 |
Krankenwagen |
103 |
Gasdienst |
104 |
In kleineren Städten gibt es nur die |
112 |
Erreichbarkeit der Botschaft Kyjiw in Notfällen
Hausanschrift: wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kyjiw,
U-Bahn-Haltestelle „Soloti Worota“ / Goldenes Tor
Tel.: +38 044 281 1100 (Zentrale)
Sie erreichen uns auch über unser Kontaktformular
Was tun, wenn Ihr Pass verschwunden ist?
Wurde der Reisepass verloren/gestohlen, kann die Botschaft ein Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument gilt nur für die Rückreise nach Deutschland. Möchten Sie in ein anderes Land (weiter)reisen, ist stattdessen ein Reisepass nötig.
Der Verlust/Diebstahl des Passes ist in jedem Falle bei der ukrainischen Polizei anzuzeigen. Bedienen Sie sich bitte ggf. eines Sprachmittlers. Sie erhalten von der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeige.
Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig über das Kontaktformular beim Rechts- und Konsularreferat. Geben Sie bitte an:
- Wann und wo der Pass verloren/gestohlen wurde
- Wo Sie sich gerade befinden (Stadt, Oblast)
- Ob Sie einen gültigen Personalausweis im Original dabeihaben
- Bei welcher Behörde (in welcher Stadt) der letzte deutsche Reisepass ausgestellt wurde
Notwendige Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der ukrainischen Polizei
- Biometrische Passbilder
- Gebühren (während der Sprechzeiten, in Euro) entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Gebührenverzeichnis
- Antrag (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Verlustmeldung für den deutschen Bereich (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Wenn vorhanden: Kopie des letzten Reisepasses (wg. Passnummer und - Gültigkeitsdaten für die Verlustmeldung)
- Wenn vorhanden: gültigen deutschen Personalausweis (zur Prüfung der Identität)
Wenn Sie keinen gültigen deutschen Personalausweis bei sich haben, müssen inländische Behörden für die Prüfung der Identität beteiligt werden. Dies ist nur an Arbeitstagen möglich und kann, abhängig von der Behörde in Deutschland, mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Weitere Information zur Passbeantragung finden Sie noch in der Rubrik „Pässe und Personalausweise“
Kein Bargeld?
Bei Geldverlust oder finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bieten die Überweisungssysteme von „Western Union“ und „Moneygram“ eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld in die Ukraine zu transferieren. Voraussetzung ist, dass der Empfänger ein gültiges Ausweisdokument hat.
Weitere Information finden Sie unter „Geldüberweisungen in die Ukraine“
Deutsche Telefonnummern herausfinden
Deutsche Telefonnummern können Sie über Onlinetelefonbücher ermitteln wie z.B.:
Bank-/EC-(Maestro)-/Kreditkarte gestohlen?
Sie erreichen den Zentralen Sperrnotruf (24 Stunden) unter Tel. 0049 – 116 116
Folgende Angaben werden benötigt:
Name, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Ort, Kreditinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer
Ärzte, Kliniken, medizinische Notfälle
Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der einzelnen Ärzte und Kliniken. Behandlungskosten sind von Ihnen oder Ihrer Versicherung zu tragen und können nicht von der Botschaft übernommen werden. Unsere entsprechenden Hinweise finden Sie hier:
Ärzte, Kliniken, medizinische Notfälle
Rechtsanwaltsliste der Botschaft
Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Rechtsbeiständen:
Übersetzungsbüros
Eine Liste mit Übersetzungsbüros finden Sie hier: