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Aufenthaltserlaubnis der Ukraine - wichtige Information für Deutsche in der Ukraine
Wichtige Information für die in der Ukraine mit befristeten Aufenthaltstiteln lebenden Deutsche
Gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 05.02.2026 sind Ausländer und Staatenlose
mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, deren Austausch nach dem 24. Februar 2022 (seit Beginn des Kriegsrechts) fällig geworden ist, verpflichtet, beginnend ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung (07.05.2026) innerhalb von 90 Tagen (bis einschließlich 04.08.2026) ihre Aufenthaltstitel an die örtlich zuständigen Behörden zum Austausch einzureichen.
Der Austausch von Aufenthaltsgenehmigungen erfolgt durch die territorialen Stellen und territorialen Unterabteilungen des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine.
Ausländer und Staatenlose, bei denen die Austauschfrist von Aufenthaltsgenehmigungen noch nicht fällig geworden ist, können beim Vorliegen der Aufenthaltsgründe gemäß der ukrainischen Gesetzgebung einen Austausch spätestens am letzten Gültigkeitstag der Aufenthaltsgenehmigung beantragen.