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Pässe und Personalausweise
Biometrische Reisepässe für deutsche Staatsangehörige können ab sofort wieder ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens sechs Wochen.
Reisepass und Personalausweis
Hier finden Sie Informationen und Hinweise zur Beantragung biometrischer Reisepässe für Erwachsene und Minderjährige. Des Weiteren haben wir aufgelistet, welche Dokumente zur Antragstellung notwendig sind.
Nur für deutsche Staatsangehörige
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Passbeantrag unbedingt vorab einen Termin über das Online-Terminvergabesystem vereinbaren müssen und haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der begrenzten Kapazitäten Anträge von Personen, die ohne Termin erscheinen, nicht entgegengenommen werden können. Gelangen Sie hier zur Terminvereinbarung.
Unsere Honorarkonsuln können keine Pass-/Ausweisanträge entgegennehmen.
Wichtige Hinweise
Der deutsche Reisepass enthält einen Chip, auf dem die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Dies gilt für alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Es ist aus diesem Grund zwingend erforderlich, dass Sie bei Beantragung Ihres Reisepasses persönlich in der Botschaft vorsprechen. Reisepassanträge, die per Post eingehen, können nicht bearbeitet werden.
Die Gültigkeit des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie:
- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen (s. Musterbeispiele und Schablone) und
- alle antragsbegründenden Unterlagen beifügen.
Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten. In bestimmten Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel, wenn Ihr Reisepass schon jahrelang abgelaufen ist.
Aktuell können unvollständige Anträge nicht angenommen werden!
ACHTUNG: Reisepassanträge, bei denen die Namensführung nicht geklärt ist, können nicht bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie vor Passbeantragung eine Namenserklärung abgeben müssen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn Sie seit Ihrer letzten Passausstellung geheiratet und den Familiennamen Ihres Ehegatten angenommen haben. Eine Namenserklärung kann beispielsweise auch erforderlich sein, wenn Sie für Ihr Kind den ersten Reisepass beantragen und die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Sollten Sie namensrechtliche Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns über das Kontaktformular wenden.