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Reisepässe für Erwachsene
Reisepässe © colourbox
Hinweise zur Beantragung eines neuen deutschen Reisepasses
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine haben, können Sie bei der Botschaft einen neuen Reisepass beantragen. Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene. Die Gültigkeitsdauer des deutschen biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bitte beachten Sie: Ein deutscher biometrischer Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt werden. Einmal eingereichte Unterlagen müssen mit jedem Antrag erneut vorgelegt werden.
Terminbuchung
Der Antrag kann nur persönlich nach Terminvereinbarung gestellt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Honorarkonsuln können keine Passanträge annehmen.
Ihren Termin buchen Sie bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft unter folgendem Link:
Das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft befindet sich in der wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kyjiw.
Antragsformular
Liste der Unterlagen
Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen werden.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- ausgefüllter und unterschriebener Passantragsformular
- zwei aktuelle Passfotos mit hellem Hintergrund, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Ihren bisherigen deutschen Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort (falls Sie bereits im Inland gemeldet waren)
- Nachweis/e über die aktuelle Namensführung (z.B. Namensänderungsurkunde, Namensbescheinigung etc.)
- ukrainische Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des Wohnsitzes in der Ukraine (falls vorhanden)
- Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (falls Erwerb durch Einbürgerung oder Erklärung, Aufnahme als Spät-/Aussiedler)
Die vorstehende Liste erfasst die meisten, aber nicht alle denkbaren Konstellationen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Dokumente nachzufordern. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte gern vorab.
Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original und je eine einfache Kopie mit. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung zurück.
Standesamtliche ukrainische Urkunden und ukrainische Gerichtsbeschlüsse legen Sie bitte mit Apostille und notariell beglaubigter deutscher Übersetzung (gemäß ISO-Norm 9:1995) vor.
Informationen zur Apostille finden Sie hier.
Wenn sich auf den ukrainischen Urkunden und ukrainischen Gerichtsbeschlüssen bereits eine Legalisation der Deutschen Botschaft Kyjiw befindet, ist dies ausreichend; Sie benötigen dann keine Apostille. Bitte kontaktieren Sie uns vorab, wenn Sie Urkunden aus anderen Ländern vorlegen möchten.
Gebühren
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, fallen zusätzliche Gebühren an (sog. Unzuständigkeitszuschlag).
Bearbeitungsdauer und Passabholung
Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von aktuell zwischen sechs bis acht Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern. Sie erhalten eine Benachrichtigung von uns, sobald Ihr Pass bei der Botschaft abgeholt werden kann.
Die Passabholung ist auch durch die bevollmächtigte Person möglich.
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Vorläufiger Reisepass
Sollten Sie kurzfristig ein neues Reisedokument brauchen, können Sie bei der Botschaft in begründeten Einzelfällen einen vorläufigen Reisepass beantragen. Ein vorläufiger Reisepass enthält keine biometrischen Daten und ist maximal ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird von der Botschaft ausgestellt.
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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.