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Bestätigung einer Unterhaltserklärung zur Vorlage bei den deutschen Finanzämtern

Artikel

Stand: Oktober 2021

Das Rechts- und Konsularreferat wird jedes Jahr wegen der Bestätigung von Sachverhalten über aus Deutschland an in der Ukraine lebende Personen geleisteten Unterhalt kontaktiert. Leider können weder Auskünfte noch Bescheinigungen dazu durch die Botschaft erteilt werden. Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf die dazu am meisten gestellten Fragen:

1. Wer berät mich zu diesem Thema?

Bitte wenden Sie sich an die steuerberatenden Berufe. Bei Fragen zur Form der notwendigen Nachweise sollten Sie das zuständige deutsche Finanzamt kontaktieren.

2. Wie weise ich den Sachverhalt nach?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hält zur Erleichterung eine zweisprachige Bescheinigung „Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 20__“ (Заява про надання матеріальної допомоги в 20__ календарному році) bereit. Rufen Sie www.formulare-bfinv.de auf und suchen Sie die Formular-ID „034400“ oder folgen Sie dem Pfad „Formularcenter“ → „Bürger“ → „Steuern“ → „Unterhaltserklärungen“.

3. Meine zuständige Behörde möchte das Formular nicht bestätigen. Was kann ich tun?

Weigern sich die Behörden, die Angaben auf der zweisprachigen Unterhaltserklärung zu bestätigen, können die Behörden die Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis, zu Name, Geburtsdatum und -ort, zur beruflichen Tätigkeit und Anschrift, zum Familienstand der unterhaltenen Person sowie zu Haushaltsmitgliedern auch in anderer Form bestätigen. Diese Angaben können auch durch andere Dokumente bestätigt werden. (BMF vom 7.6.2010 (BStBl I S. 588) IV C 4 – S 2285/07/0006 :001 – 2010/0415753). Die Botschaft vermittelt nicht zwischen Ihnen und den ukrainischen Behörden oder den deutschen Finanzämtern. Die in Deutschland bzw. der Ukraine lebenden Angehörigen können aber jeweils direkt mit den zuständigen deutschen bzw. ukrainischen Behörden kommunizieren.

4. Kann mir die Botschaft eine Bescheinigung ausstellen?

Nein. Die Botschaft verfügt nicht über die Möglichkeit alle zu bescheinigenden Sachverhalte nachzuprüfen. Das Formular ist nur für die Bestätigung durch die ukrainische Gemeinde-/Meldebehörde gedacht. Bitte beschaffen Sie die in Frage drei genannten Bescheinigungen und legen Sie diese (über ihre Verwandten in Deutschland) direkt dem Finanzamt vor.

5. Wo kann ich meine Dokumente übersetzen lassen?

Sollten Übersetzungen notwendig werden, kontaktieren Sie bitte einen Übersetzer/Übersetzungsbüro.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Botschaft - Stichwort „Übersetzungsbüros“.

6. Kann die Botschaft meine Unterlagen nach Deutschland senden?

Nein. Bitte nutzen Sie einen Postdienstleister oder geben Sie zum Beispiel Ihrer Verwandtschaft die Unterlagen beim nächsten Besuch mit.

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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.

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