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Zollangelegenheiten

Artikel

Stand: Januar 2024

Deutsche Zollverwaltung

Informationen zu Fragen bezüglich der Einfuhr von Waren in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie über den Internetauftritt der Generalzolldirektion unter: www.zoll.de (Rubrik Kontakte ->Auskünfte). Auf der Homepage des Zolls finden Sie u.a. auch Hinweise zur Einreise mit Hund oder Katze.

Ukrainische Zollverwaltung

Für Fragen bezüglich der Einfuhr von Waren in die Ukraine und der Ausfuhr von Waren aus der Ukraine ist der Staatliche Zolldienst der Ukraine (SZD) zuständig.

Auf der Webseite des SZD unter: www.customs.gov.ua sind viele Informationen rund um den ukrainischen Zoll bereitgestellt.

Für Ihre Anfragen können Sie die E-Mail-Adresse: zvernennya@customs.gov.ua nutzen. Bei Bedarf steht Ihnen auch der Bereitschaftsdienst der ukrainischen Zollverwaltung (Hotline), Tel.: +380 44 247 27 06, zur Verfügung.

Hinweise zur gewerblichen Einfuhr

Bei Fragen der gewerblichen Einfuhr ist die Deutsch-Ukrainische Industrie-und Handelskammer in der Ukraine beratend tätig. Adresse: wul. Jewhena Tschykalenka 34, 01024 Kyjiw, Ukraine, Telefon: +380 44 – 377 5200, 044 377 5244. Telefax: +380 44 – 235 4234, E-Mail: info@ukraine.ahk.de , Webseite: www.ukraine.ahk.de

Weitere Informationen zur gewerblichen Einfuhr in die Ukraine gibt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, Germany Trade and Invest. Adresse: Agrippastraße 87-93, 50676 Köln, Telefon: +49 221 – 2057-0, Fax: +49 221 – 2057-212, E-Mail: trade@gtai.de , Internet: www.gtai.de

Hinweise zur Einfuhr humanitärer Hilfsgüter in die Ukraine

Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter dem Stichwort Außen- und Europapolitik -> Humanitäre Hilfe. Bei Fragen zu Lieferungen in die Ukraine kontaktieren Sie bitte das Wirtschaftsreferat der Botschaft.

Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr in die Ukraine

In den Preisen deutscher Waren ist in der Regel die Umsatzsteuer enthalten. Bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr in die Ukraine kann Ihnen diese Umsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen zurückerstattet werden:

  • Die Ware ist für Ihre privaten Zwecke bestimmt.
  • Sie haben die Ware in Deutschland erworben und wohnen in der Ukraine. Als Wohnort in diesem Sinne gilt der Ort, der in Ihrem (Inlands-)Pass als Wohnort eingetragen ist und dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt entspricht.
  • Die Ware wird von Ihnen in Ihrem persönlichen Reisegepäck in die Ukraine ausgeführt.
  • Die Mitnahme der Ware erfolgt vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist).
  • Der Zweck der Ausfuhr ist der Gebrauch und Verbrauch der Ware im Einfuhrstaat (d.h. nicht die nur vorübergehende Ausfuhr).
  • Die Ware ist nicht zur Ausrüstung und Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Pkw, Motorboot, oder Flugzeug) bestimmt.

Ablauf vom Kauf bis zur Erstattung der Umsatzsteuer

Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland teilen Sie dem Unternehmer mit, dass die Ware zur Ausfuhr in die Ukraine bestimmt ist, damit der Unternehmer den Teil „A“ des Formulars „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ (oder einen „Tax Free Shopping Cheque“) ausfüllt und Ihnen mitgibt.

Dann lassen Sie bereits bei der Ausreise aus der EU die Ausfuhr von den EU-Grenzzollstellen bestätigen (gebührenfrei). Ware im aufzugebenden Fluggepäck müssen Sie dem Zoll vor der Abgabe des Gepäcks beim Check-In-Schalter vorlegen.

Anschließend senden Sie das oben genannte Formular an den jeweiligen Unternehmer, bei dem Sie die Ware gekauft haben bzw. „Tax Free Shopping Cheques“ senden Sie an die Global Refund Deutschland GmbH.

Die Steuererstattung an Sie erfolgt durch den Unternehmer oder ein von ihm eingeschaltetes Service-Unternehmen (z.B. Global Refund) bar oder unbar – ggf. nach Abzug von Bearbeitungs- oder Überweisungskosten.

Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung durch die Botschaft:

Die Botschaft kann „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen“ nur in Ausnahmefällen erteilen. Die Gebühr wird je Beleg und vorgenommener Bescheinigung erhoben. Bitte prüfen Sie vorab, ob dies für Sie wirtschaftlich ist. Zu den Gebühren für die konsularische Bescheinigung wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis verwiesen.

Die Erteilung durch die Botschaft ist nur möglich, wenn:

  • der Ausfuhrnachweis und/oder Abnehmernachweis durch Belege mit den entsprechenden Bestätigungen der Grenzzollstelle glaubhaft nicht möglich war,
  • Sie der Botschaft die unbenutzte Ware mit Etikett vorlegen, damit die Botschaft die Identität des ausgeführten Gegenstands mit dem gelieferten Gegenstand feststellen kann (Nachweis der Ausfuhr),
  • Sie der Botschaft die Ausfuhr der Ware vor Ablauf der Dreimonatsfrist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Ausreisestempel, Flugschein) glaubhaft machen,
  • Sie der Botschaft Ihren Reisepass mit Wohnorteintrag vorlegen. Ukrainische Staatsangehörige legen der Botschaft bitte zusätzlich ihren ukrainischen Inlandspass vor. Dies erfolgt zum Nachweis des Wohnortes zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware,
  • Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt in der Ukraine liegt,
  • Sie der Botschaft die Rechnung mit dem Formular „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung“ bzw. dem „Tax Free Shopping Check“ (mit Eintrag von Name und Anschrift des Abnehmers am Wohnort im Drittstaat) vorlegen,
  • es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt (Die Botschaft darf keine Ausfuhrbestätigungen für Kraftfahrzeuge ausstellen),
  • es sich nicht um Gegenstände zur Ausrüstung eines privaten Beförderungsmittels (Kraftfahrzeugteile einschließlich Ersatz- und Zubehörteile) handelt.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Einen Termin für Bescheinigungen können Sie unter folgendem Link buchen: Terminbuchung

Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen „Ausfuhr- Abnehmerbescheinigung“ zum Termin mit.

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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.

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