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Zusätzliche Erklärungen vom Arbeitgeber aus Deutschland

10.01.2022 - Artikel

Müssen Sie gemäß Ihrem Merkblatt eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie Zusatzblatt zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorlegen, können Sie Ihren künftigen Arbeitgeber auf diese Seite verweisen.

Die genannten Erklärungen müssen vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte bringen Sie zur Visumbeantragung ein Original und 2 Kopien mit.

Alle Erklärungen sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes abrufbar.


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