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Wiedereinreise nach Deutschland (Rückkehrvisum)
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und haben Ihre Reisedokumente (Reisepass/Aufenthaltstitel) in der Ukraine verloren und müssen nach Deutschland zurückkehren. Sie halten sich in der Ukraine nicht länger als 6 Monate auf. Hier finden Sie wichtige Hinweise.
- In Ihrem abgelaufenen Reisepass ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie haben einen neuen Reisepass in der Ukraine erhalten und der alte Pass wurde ungültig gemacht
- Ihr Reisepass mit dem gültigen Aufenthaltstitel oder elektronische Aufenthaltskarte wurde in der Ukraine gestohlen / verloren oder Ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen
- Wichtig! Aufenthaltsdauer außerhalb Deutschlands darf nicht länger als 6 Monate sein
- Termin für Antragstellung buchen
- Liste der Unterlagen für Antragstellung
- Antragsformular
- Hinweise für Minderjährige
- Bearbeitungsdauer
In Ihrem abgelaufenen Reisepass ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie haben einen neuen Reisepass in der Ukraine erhalten und der alte Pass wurde ungültig gemacht
Sofern der Aufenthaltstitel für Deutschland durch das Ungültigmachen des alten Passes nicht beschädigt wurde, dann können Sie zusammen mit dem alten und mit dem neuen Pass (bei Namensänderung noch unter Vorlage der Heirats-/Scheidungsurkunde) über einen deutschen Flughafen (nur bei Direktflügen) problemlos einreisen.
Gleiches gilt, wenn Sie bereits den elektronischen Aufenthaltstitel haben.
Die Ausstellung eines Visums zur Wiedereinreise ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Bei Beantragung eines neuen Reisepasses bitten Sie die ukrainische Passbehörde um Aushändigung des gesamten alten ungültig gemachten Passes. Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis ungültig wird, wenn die entsprechenden Passseiten aus dem alten Pass herausgetrennt werden. Nach der Rückreise wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde und beantragen Sie die Ausstellung eines neuen Aufenthaltstitels.
Grundsätzlich könnte die Einreise auch über andere Schengenstaaten (z.B. Polen) erfolgen. Hier empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Grenzbehörden.
Ihr Reisepass mit dem gültigen Aufenthaltstitel oder elektronische Aufenthaltskarte wurde in der Ukraine gestohlen / verloren oder Ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen
Sie benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland und können einen Antrag auf Erhalt eines sogenannten Visums zur Wiedereinreise bei der Botschaft einreichen.
Für die Visumbeantragung benötigen Sie ein polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Reisepass oder Aufenthaltstitel verloren / gestohlen wurde.
Da für die Erteilung eines Visums die Zustimmung der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist, wird empfohlen, sich ggf. bereits vor der Antragstellung mit dieser in Verbindung zu setzen und um die Ausstellung einer sogenannten Vorabzustimmung zu bitten. Die Ausländerbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, eine solche Vorabzustimmung auszustellen. Dies liegt im Ermessen der Ausländerbehörden.
Wichtig! Aufenthaltsdauer außerhalb Deutschlands darf nicht länger als 6 Monate sein
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Visumantrag Nachweise über die Ausreise aus Deutschland (Ausreisestempel im Reisepass, Boarding pass, Busticket etc.) vorlegen müssen.
Halten Sie sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands auf, können Sie den Visumantrag bei der Botschaft erst dann vorlegen, wenn Sie vor der Ausreise bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Zustimmung für einen längeren als 6 Monate Aufenthalt außerhalb Deutschlands eingeholt haben und diese bei der Beantragung des Visums vorlegen können oder im Besitz einer Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde für die Wiedereinreise sind. Ist das nicht der Fall, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihre Ausländerbehörde.
Ggf. werden Sie erneut ein nationales Visum im zustimmungspflichtigen Antragsverfahren für den beabsichtigten Aufenthaltszweck (Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit etc.) beantragen müssen.
Termin für Antragstellung buchen
Leider ist die Terminbuchung derzeit nicht möglich, da die Visastelle bis auf Weiteres für Kundenverkehr geschlossen ist
Liste der Unterlagen für Antragstellung
Liste der Unterlagen, die bei der Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen gemäß dem Merkblatt zu Ihrem Termin mit.
Merkblatt Rückkehrvisum
Antragsformular
Unter dem nachfolgend genannten Link finden Sie unser Antragsformular
Hinweise für Minderjährige
Bitte lesen sie unsere Hinweise für Minderjährige, wenn mit Ihnen minderjährige Kinder mitreisen:
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags liegt bei Vorlage einer Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde bei ca. 1 Woche (Antragstellung, Antragsprüfung, Visumerteilung, Passversand). Ohne Vorabzustimmung muss die Stellungnahme der Ausländerbehörde abgewartet werden. Über die Dauer des Verfahrens kann leider daher keine konkrete Auskunft gegeben werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei innerdeutschen Behörden hat.