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Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland

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Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (abgekürzt: „ZAB“) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise. Die ZAB bewertet für jedes Land, welche Art der Vorbildung zu welcher Art der Hochschulzugangsberechtigung führt.

Hochschulzugangsberechtigung:

Um in Deutschland zu studieren, muss der ausländische Schulabschluss der deutschen Hochschulreife (Abitur) entsprechen (als gleichwertig anerkannt sein). Ob eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, kann man in der DAAD-Zulassungsdatenbank sowie der Datenbank der ZAB (ANABIN → Schulabschlüsse mit Hochschulzugang) abfragen.

Feststellungsprüfung:

Reicht der ausländische Schulabschluss nicht zur Studienaufnahme in Deutschland aus, muss man eine Feststellungsprüfung absolvieren. Darauf kann man sich in Studienkolleg vorbereiten.

Studienkolleg:

Die Studienkollege bieten verschiedene Schwerpunktkurse an, wie zum Beispiel Technik oder Gestaltung/Design. Zum Abschluss müssen die Teilnehmer eine Feststellungsprüfung ablegen. Sie berechtigt (bei erfolgreichem Bestehen) nur zum Studium der Fächer, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen.

Studium im Heimatland als Zugangsberechtigung:

Als Alternative zu Studienkolleg und Feststellungsprüfung in Deutschland können - abhängig von Ihrem Herkunftsland - auch ein oder zwei erfolgreich abgeschlossene Studienjahre in Ihrem Heimatland als Hochschulzugangsberechtigung für die Studienaufnahme in Deutschland anerkannt werden.

Ausreichende Deutschkenntnisse:

Für die Studienaufnahme an einer deutschen Hochschule muss man normalerweise ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Diese kann man durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) oder durch die Prüfung „TestDaF“ erbringen. Die DSH wird nur an der Hochschule vor Ort abgenommen. TestDaF kann an vielen Testzentren in Deutschland und im Ausland abgelegt werden. Ebenso anerkannt sind folgende Prüfungen: Das „Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II“, das „Goethe Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“, „Goethe-Zertifikat C1“ und „Goethe-Zertifikat B2“. Ausgenommen sind Bewerber, die ein Abitur an einer anerkannten deutschen Schule im Ausland gemacht haben.

Ausführliche Informationen zu Deutschprüfungen für den Hochschulzugang, Deutschkursen und Testzentren bietet der DAAD

Eine Ausnahme von der Deutschpflicht für die Studienaufnahme gibt es, wenn man in einem International Degree Programm studieren (Bachelor, Master, PhD) will. Hier ist die Unterrichtssprache meistens Englisch (manchmal auch Französisch). Deutschkenntnisse erwirbt man parallel zum Fachstudium.

Bewerbung:

Nicht-EU-Bürger bewerben sich direkt bei den Hochschulen oder Uni-assist.



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