Schulbesuch
Stand: März 2021
Bitte beachten Sie: Nach derzeitiger Rechtslage ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Schulbesuch nur im Ausnahmefall und erst ab der 9. Klassenstufe möglich.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Geburtsurkunde des Schülers (Original und 1 Kopie der Urkunde, Apostille und Übersetzung)
Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung (Urkunde und Apostille) und je 1 Kopie von der Urkunde und der Übersetzung eingereicht werden
Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)
Minderjährige benötigen zusätzlich:
- ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und
- eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)
Nachweise und Erläuterungen zur Finanzierung (u.a. Bezahlung des Schulgeldes etc.)
Nachweis über Schüleraustausch (Original und 1 Kopie)
Im Original:
- bei einem Schüleraustausch mit Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch Vorlage der Bestätigung der Organisation für Schüleraustausch in Deutschland oder
- bei einem Schüleraustausch ohne Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch Vorlage der Bestätigung der Schule in der Ukraine und Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um einen internationalen Schüleraustausch handelt, der mit einer deutschen Schule oder einer sonstigen öffentlichen Stelle in Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat vereinbart worden ist, im Original mit zwei Kopien, und Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind.
Nachweis über Gastschulaufenthalt (Original und 1 Kopie)
Im Original:
Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder dass es sich um eine Schule handelt, die ganz oder überwiegend aus privaten Mitteln finanziert wird, die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet und insbesondere bei Internatsschulen eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet und Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Es ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) bzw. für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, wenn diese unter einem Jahr liegt, erforderlich.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.