Hospitation für Ärzte
Stand: März 2021
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Unterschriebener Hospitationsvertrag (Original und 1 Kopie)
Es müssen die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, Beginn und Dauer des Vertrags, der Hospitationsort und etwaige Leistungen (ggf. Taschengeld bzw. Verpflegung) aus dem Vertrag hervorgehen. Der Vertrag sollte außerdem insbesondere die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten ausschließen bzw. eine kurze Beschreibung der Hospitation enthalten.Lebenslauf (Original)
Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
Motivationsschreiben (Original)
Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für die geplante Hospitation. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:
- Warum möchten Sie die Hospitation in Deutschland absolvieren?
- Was sind Ihre Pläne nach der Hospitation?
- Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?
Nachweis über Studienabschluss (Original und 1 Kopie von Unterlagen und Übersetzungen)
Nachweis über Studienabschluss mit notariell beglaubigter Übersetzung.
Arbeitsbuch (Original und 1 Kopie)
Mit notariell beglaubigter Übersetzung.
Nachweis Sprachkenntnisse (Original und 1 Kopie)
Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Institut oder der telc GmbH) nachzuweisen.
Nachweis der Finanzierung des gesamten Aufenthalts (Original und 1 Kopie)
Nachweis der Finanzierung des gesamten Aufenthalts (nachzuweisende monatliche Mindestsumme 939 €)
- durch förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (mit Hinweis auf beabsichtigten Reisezweck, im Original mit zwei Kopien),
oder
- durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (eine entsprechende Bestätigung der Bank ist bei Antragstellung im Original und mit zwei Kopien vorzulegen).
Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.