Spätaussiedler
Stand: Juni 2021
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Original des Aufnahmebescheides bzw. des Einbeziehungsbescheides (Original und 1 Kopie)
Aufnahmebescheid bzw. Einbeziehungsbescheid im Original mit einer Kopie.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum bis zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. für die Dauer des Visums (90 Tage) ist bereits bei Visumbeantragung vorzulegen.
Wenn der Spätaussiedler nach § 4 BVFG schon ins Bundesgebiet eingereist ist zusätzlich noch:
7.1 Meldebescheinigung des Spätaussiedlers nach § 4 BVFG im Original und nicht älter als 4 Wochen + 1 Kopie
7.2 Spätaussiedlerbescheinigung des Spätaussiedlers (§ 15 (1) BVFG) in Kopie.
Für minderjährige Kinder zusätzlich noch:
8.1 Geburtsurkunde des Kindes (Original und 1 Kopie) -> Original der Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigten deutschen Übersetzung der Urkunde und der Apostille.
8.2 Nachweis über die Personensorge (Original und 1 Kopie)
Original des Nachweises mit Apostille und notariell beglaubigten deutschen Übersetzung der Urkunde und der Apostille. Wie der Nachweis über die Personensorge erbracht werden kann, können Sie im Merkblatt zum Kindernachzug oder auf der Internetseite unter „Visumverfahren für Minderjährige“ nachlesen.
Für Spätaussiedler nach § 8 BVFG, die über 60 Jahre alt sind, zusätzlich noch:
- Nachweis Deutschkenntnisse (Original und 1 Kopie)
Der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 kann durch Vorlage eines anerkannten und aktuellen Sprachzertifikates (z.B. „Start Deutsch 1“ vom Goethe-Institut in Kiew) erbracht werden.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.