Binnenschiffer
Stand: November 2021
ACHTUNG! Visumfrei nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten können sich ausländische Binnenschiffer bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, wenn sie auf einem von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland betriebenen Schiff in der Donauschifffahrt tätig und in die Besatzungsliste dieses Schiffes eingetragen sind und einen Binnenschifffahrtsausweis (z.B. Donauschifferausweis) besitzen.
Die Visafreiheit ist eingeschränkt und gilt nur für Aufenthalte an Bord und im Gebiet eines Liegehafens und einer nahen gelegenen Gemeinde sowie für Reisen zwischen dem Grenzübergang und dem Schiffsliegeort oder zwischen Schiffsliegeorten sowie im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beförderung von Personen oder Sachen sowie in der Donauschifffahrt zur Weiterbeförderung derselben Personen oder Sachen. Das Gleiche gilt für die in Binnenschifffahrtsausweisen eingetragenen Familienangehörigen.
Muss ein nationales Visum beantragt werden, beachten Sie bitte Folgendes:
Die Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf einem Binnenschiff ist nur möglich, wenn der/die Antragsteller/in nach Einreise in das Bundesgebiet eine Tätigkeit ausübt, bei der die Lohnbedingungen den ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer entsprechen. Hiernach kommt eine Visumerteilung nicht in Betracht, wenn sich das Entgelt und/oder die Arbeitszeiten am Rande der Sittenwidrigkeit i.S.v. § 138 BGB bewegen. Weiterhin gilt seit dem 01.01.2015 das Mindestlohngesetz (MiLoG) für Erwerbstätigkeiten im gesamten Bundesgebiet.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Arbeitsvertrag (Original und 1 Kopie)
Im Original. Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen:
- auf welchem Schiff,
- auf welcher Route bzw. auf welchen Flussabschnitten,
- in welchen Staaten der Einsatz erfolgt
- wo eingeschifft wird
- Angaben über Ruhezeiten und Urlaub
- die Anzahl der Arbeitsstunden.
Ist dies nicht der Fall, ist hierüber eine gesonderte Bestätigung des Arbeitgebers im Original mit zwei Kopien vorzulegen.
Weiterhin muss aus dem Vertrag ersichtlich sein, dass das MiLoG eingehalten ist.
Krankenversicherung (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.