- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage (Original und 1 Kopie)
Original des Arbeitsvertrages bzw. der Einstellungszusage. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.
EU- oder EWR- Fahrerlaubnis (Original und 1 Kopie)
EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation
(Original und 1 Kopie)
Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach der EU-Richtlinie 2003/59/EG bzw. der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Die Grundqualifikation umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer. Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden Unterricht und eine anschließende 90-minütige schriftliche Prüfung.
Keine EU- oder EWR- Fahrerlaubnis und/oder keine Grundqualifikation?
(Original und 1 Kopie)
Wenn Sie die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und/oder den Nachweis über die Grundqualifikation nicht haben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Arbeitsvertrag, der Sie zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme verpflichtet, durch die Fahrerlaubnis und Qualifikation erlangt werden können
- Zeitlich und inhaltlich gegliederter Weiterbildungsplan
- Arbeitsplatzangebot für die Zeit nach Erlangung der Fahrerlaubnis und Qualifikation beim selben Arbeitgeber
- Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrer des Herkunftslandes
- Nachweis über B1 Deutschkenntnisse durch ein anerkanntes Zertifikat
Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie von Unterlagen und Übersetzungen)
z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse, Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Nachweis Alterssicherung (Original und 1 Kopie)
Gilt nur für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre und ein Jahresgehalt unter 46.860 € brutto erhalten sollen. Nachweis einer angemessenen Altersversorgung in Deutschland (z.B. durch eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften).
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.