5. Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland
Wurde der Reisepass verloren/gestohlen, kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument gilt nur für die Rückreise nach Deutschland. Möchten Sie in ein anderes Land (weiter)reisen, ist stattdessen ein Reisepass nötig (siehe die anderen Punkte oben).
Der Verlust/Diebstahl des Passes ist in jedem Falle bei der ukrainischen Polizei anzuzeigen. Bedienen Sie sich bitte ggf. eines Sprachmittlers. Sie erhalten von der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeige.
Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig über das Kontaktformular beim Rechts- und Konsularreferat. Geben Sie bitte an:
- Wann und wo der Pass verloren/gestohlen wurde
- Wo Sie sich gerade befinden (Stadt, Oblast)
- Ob Sie einen gültigen Personalausweis im Original dabeihaben
- Bei welcher Behörde (in welcher Stadt) der letzte deutsche Reisepass ausgestellt wurde
Notwendige Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der ukrainischen Polizei
- 2 Biometrische Passbilder
- Gebühren (während der Sprechzeiten: 52,00 EUR bar in Euro)
- Antrag (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Verlustmeldung für den deutschen Bereich (s. PDF-Datei, kann auch in der Botschaft ausgefüllt werden)
- Wenn vorhanden: Kopie des letzten Reisepasses (wg. Passnummer und - Gültigkeitsdaten für die Verlustmeldung)
- Wenn vorhanden: Gültigen deutschen Personalausweises (zur Prüfung der Identität)
- Bei doppelter Staatsangehörigkeit: Kopie des anderen Passes
Bitte übersenden Sie vorab die notwendigen Unterlagen per E-Mail. Dies beschleunigt die Ausstellung bei Vorsprache in Kiew.
Wenn Sie keinen gültigen deutschen Personalausweis bei sich haben, müssen inländische Behörden für die Prüfung der Identität beteiligt werden. Dies ist nur an Arbeitstagen möglich und kann, abhängig von der Behörde in Deutschland, mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Antragsformular für Erwachsene
Antragsformular für Minderjährige
Formular Passverlustanzeige