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Beschaffung von Apostillen in der Ukraine und in Deutschland

Artikel

Die Apostille (Ukrainisch: „Aпостиль“) ist eine Echtheitsbestätigung einer ausländischen Urkunde. Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) ist zwischen Deutschland und der Ukraine seit Juli 2010 in Kraft. Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. Zuständig für die Erteilung der Apostille sind die Behörden des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, d.h. deutsche Behörden für deutsche Urkunden und ukrainische Behörden für ukrainische Urkunden.

Die Apostille besteht aus einem festgelegten Text. Sie wird auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht. Das Übereinkommen ist nicht anwendbar auf Urkunden, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretern ausgestellt worden sind, oder Urkunden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen.

Apostille für deutsche Urkunden

Für deutsche Urkunden erteilen deutsche Stellen die Apostille. Deutsche Apostillen können über die Botschaft nicht beschafft werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die für die Erteilung zuständige deutsche Stelle. Welche Stelle zuständig ist, erfahren Sie von der Behörde, die das Dokument, für das Sie eine Apostille benötigen, ausgestellt hat.

Darüber hinaus können Sie sich für die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel wenden.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des BfAA.

Apostille für ukrainische Urkunden

Die Apostille für ukrainische Urkunden erhalten Sie von den hierfür zuständigen ukrainischen Behörden. Die Botschaft kann keine ukrainischen Apostillen anbringen oder einholen.

Ministerium der Justiz

Apostille für standesamtliche, gerichtliche und notarielle Urkunden.

Seit 2015 besteht ein landesweites zentrales Personenstandsregister; die Apostille wird seitdem in einem digital unterstützten Verfahren erteilt. Bei der erstmaligen Ausstellung von Urkunden kann die Apostille seitdem direkt bei der ausstellenden Stelle mitbeantragt werden. Apostillen für bereits ausgestellte Urkunden können dezentral bei jedem größeren Standesamt beantragt werden. Dazu muss die Urschrift der Urkunde im Original vorgelegt werden. Sollte die Urschrift aufgrund des Alters oder aus anderen Gründen nicht apostilliert werden können, kann eine Zweitausfertigung (wiederholt ausgestellte Urkunde) mit Apostille beantragt werden. Dies ist auch eine Alternative in Fällen, in denen sich das Original bereits außer Landes befindet.


Ministerium für Bildung und Wissenschaft

Apostille für Diplome und andere Ausbildungsdokumente.

wul. Wjatscheslawa Tschornowola 25

01001 Kyjiw

Tel.: 00380 – 44 484 6445, - 44 484 6495

ministry@mon.gov.ua
www.apostille.in.ua


Ministerium für innere Angelegenheiten

Apostille für Dokumente, die vom Ministerium für innere Angelegenheiten oder dessen regionalen Behörden ausgestellt wurden.

wul. Bohomolzja 10

01601 Kyjiw

Tel.: 00380-44 256 1835, - 254 9692

apostille@mvs.gov.ua

Staatlicher Migrationsdienst der Ukraine

Apostille für Dokumente, die vom Migrationsdienst oder dessen regionalen Behörden ausgestellt wurden.

wul. Wolodymyrska 9

01001 Kyjiw

Tel. 00380-44-295 4394

hotline@dmsu.gov.ua

Staatlicher Steuerdienst der Ukraine

Apostille für Dokumente, die vom Steuerdienst oder dessen regionalen Behörden ausgestellt wurden.

Lwiwska Pl. 8

04053 Kyjiw

Tel.: 00380-800-501-007

idd@tax.gov.ua

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine

Apostille in allen anderen Fällen ( z.B. ärztliche Atteste, Rentenbescheinigungen etc.).

Konsularabteilung, Bereich Apostille und Dokumentenanforderung

wul. Welyka Shytomyrska 2

01018 Kyjiw

Tel.: 00380 – 44 238 1669; 044 238 1815

cons_vld@mfa.gov.ua

In folgenden Regionen hat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Büros, die ebenfalls Apostillen für o. g. Dokumente erteilen:

Büro des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Lwiw (Lemberg)

wul. Winnytschenko 18

79008 Lwiw

Tel: 00380 – 32 235 6478

mfa_lv@mfa.gov.ua

Büro des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Odesa

wul. Otradna 3

65012 Odesa

Tel: 00380 – 48 740 78 48

mfa_od@mfa.gov.ua

Apostille für auf der Krim ausgestellte öffentliche Urkunden

Die Ukraine erteilt für nach dem 17.03.2014 auf der Krim ausgestellte öffentliche Urkunden keine Apostille. Für Bewohner der Krim besteht die Möglichkeit, Geburten und Todesfälle über ein vereinfachtes gerichtliches Feststellungsverfahren bei einem ukrainischen Standesamt nachregistrieren zu lassen. Eheschließungen nach diesem Datum werden nicht anerkannt. Zu Personenstandsfällen, die vor diesem Datum eingetreten sind, kann die Apostille für das Original oder eine wiederholt ausgestellte Urkunde aus dem zentralen Personenstandsregister mit Apostille bei jedem ukrainischen Standesamt beantragt werden.

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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.

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