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Eheschließung in der Ukraine und in Deutschland

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Hinweis: Bitte kontaktieren Sie zunächst das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft über das Kontaktformular, um zu prüfen, ob ein Termin möglich ist. Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihre Unterschrift beglaubigen. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.

Eheschließung in der Ukraine

Die zivilrechtliche Eheschließung nach ukrainischem Recht wird in Deutschland anerkannt. Die erforderlichen Angaben zum Familienstand werden im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung beim ukrainischen Standesamt abgefragt. Die frühere Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ist seit Februar 2015 entfallen.

Fragen Sie bitte das ukrainische Standesamt, bei dem Sie heiraten möchten, welche Dokumente dort vorzulegen sind. In der Regel müssen z.B. ein Scheidungsurteil des deutschen Partners und die Fotokopie seines Reisepasses vorgelegt werden. Falls diese Fotokopie beglaubigt werden muss, erhalten Sie diese Beglaubigung z.B. von der ukrainischen Botschaft oder dem ukrainischen Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk der deutsche Partner lebt.

Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, kann die Eheschließung auf Antrag der Ehegatten auch in einem deutschen Eheregister beurkundet werden. Zuständig hierfür ist das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnsitz des/der Ehegatten. Sofern nie ein Wohnsitz in Deutschland bestand, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Den Antrag können Sie direkt beim Standesamt in Deutschland oder bei der Botschaft Kiew stellen. Wir leiten Ihren Antrag dann an das zuständige Standesamt weiter, das Ihnen nach erfolgter Beurkundung die gewünschten deutschen Eheurkunden ausstellt.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Aktuelle Eheurkunde
  • Reisepässe beider Ehegatten
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten
  • Nachweise über eventuelle Vorehen und deren Auflösung
  • Nachweise über eventuelle Namensänderungen

Alle ukrainischen Urkunden sind mit Apostille und beglaubigter deutscher Übersetzung gem. ISO-Norm 9:1995 vorzulegen.

Zur Antragstellung buchen Sie bitte einen Termin für eine Unterschriftsbeglaubigung über das Terminvergabesystem der Botschaft. Zu den Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung sowie für die Beglaubigung von Kopien der Originaldokumente wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis verwiesen. Die Registrierung der Eheschließung in Deutschland ist freiwillig und nicht Voraussetzung für deren Anerkennung durch deutsche Behörden, schafft jedoch Rechtssicherheit insbesondere bezüglich der Namensführung der Ehegatten.

Terminbuchung

Eheschließung in Deutschland

Anmeldung der Eheschließung

Wenn eine Person eine Eheschließung in Deutschland alleine anmelden möchte, muss er/sie durch die zweite Person zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigt werden. Das Formular für diese Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie von Ihrem deutschen Standesamt. Die Unterschrift auf dem Formular muss beglaubigt werden. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung nehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührenverzeichnis.

Terminbuchung

Weitere Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Standesamt, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen. In der Regel sind dies:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Geburtenregister, ausgestellt vom Standesamt am Geburtsort
  • Aktuelle Bescheinigung über den derzeitigen Familienstand (siehe unten)
  • aktuelle Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung
  • falls geschieden: Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde
  • falls verwitwet: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Ob Apostillen für alle Dokumente erforderlich sind oder ob die ausländischen Urkunden auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt werden, entscheidet die deutsche Behörde, bei der die Urkunden vorzulegen sind. Bei ukrainischen Urkunden werden in der Regel Apostillen als Echtheitsnachweis verlangt.

In der Ukraine gibt es keine vereidigten Übersetzer. Klären Sie bitte vorab, ob das deutsche Standesamt eine in der Ukraine gefertigte Übersetzung anerkennt. Andernfalls muss ein vereidigter Übersetzer in Deutschland die Übersetzung erstellen.

Ehefähigkeitszeugnis/Notarielle Erklärung oder eidesstattliche Versicherung zum Familienstand

In der Ukraine gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis im Sinne des deutschen Dokuments. Der ukrainische Partner kann stattdessen vor einem ukrainischen Notar eine Erklärung über seinen Familienstand beurkunden lassen. Dieses Dokument wird jedoch nicht von allen deutschen Standesämtern akzeptiert.

Von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses kann sich der ausländische Partner in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Die Antragstellung erfolgt über das Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll.

Häufig verlangen deutsche Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung zusätzlich zur ukrainischen notariellen Erklärung eine eidesstattliche Versicherung des ukrainischen Partners, dass dieser unverheiratet ist. Diese eidesstattliche Versicherung für das zuständige deutsche Standesamt kann bei der Botschaft Kiew aufgenommen werden. Hierfür vereinbaren Sie mit uns bitte telefonisch oder per E-Mail einen gesonderten Termin:

Tel. +38 044 2811 00 / E-Mail schreiben

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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.

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