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Deutsche und ukrainische Gesetze im Internet
Stand: August 2023
Deutsche Gesetze im Internet
1. Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können unter in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend aktualisiert. |
2. Gesetze und Rechtsverordnungen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind, finden Sie im Bundesanzeiger, dessen kostenlose elektronische Leseversion (Teil I des Bundesgesetzblattes seit 1998 und Teil II seit 2002) finden Sie unter |
3. Unter dem folgenden Link können deutsche Gesetzestexte auch in englischer Sprache abgerufen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_translations.html |
Hinweis zu deutschen Gesetzen
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Bekanntgabe eines neuen Gesetzes im Wege des Hinweises bzw. Aushangs durch die Botschaft keine rechtliche Bedeutung zukommt, sondern dies eine Serviceleistung darstellt. Gemäß Art. 82 Abs. 1 GG bedarf jedes Gesetz der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Rechtsverordnungen werden ebenfalls – vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen – im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem Tag des Inkrafttretens sind das Gesetz bzw. die Rechtsverordnung für alle Bürger verbindlich, unabhängig davon, ob sie davon Kenntnis haben oder nicht.
Ukrainische Gesetze im Internet
finden Sie unter der Rubrik „Ukrainische Gesetzgebung“ auf der Homepage des ukrainischen Parlaments in ukrainischer Sprache: