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Kfz-Angelegenheiten

Artikel

Stand: Januar 2024

Die Botschaft kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte zum ukrainischem Recht erteilen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. unmittelbar vor einer geplanten Fahrt bei den ukrainischen Auslandsvertretungen in Deutschland über evtl. kurzfristig eingetretene Änderungen:

Botschaft der Ukraine

Albrechtstraße 26

10117 Berlin-Mitte

Konsularabteilung: Tel.: 030 – 2888 7214, Fax: 030 – 2888 7219

www.germany.mfa.gov.ua

Einfuhr von Fahrzeugen

Sie können mit einem PKW mit deutscher Zulassung und unter Beibehaltung des deutschen Kennzeichens bei Besuchs- oder Urlaubsaufenthalten bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren. Sofern Ihr Aufenthalt länger als 2 Monate dauern wird, wenden Sie sich bitte an die zuständigen ukrainischen Behörden - zunächst an das örtliche Zollamt, dann die örtliche Zulassungsstelle (Ukrainisch: Територіальний сервісний центр МВС України). Ein nur vorübergehend eingeführtes Fahrzeug darf sich in jedem Fall längstens 12 Monate in der Ukraine befinden.

Falls Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, mit dem Sie in die Ukraine einreisen möchten, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung. Das Fahrzeug darf nicht weiter verliehen werden. An den Grenzübergängen kann es bei der Ein- und Ausreise in die bzw. aus der Ukraine zu erheblichen Wartezeiten kommen. Die Botschaft hat darauf keinen Einfluss und kann auch in Einzelfällen nicht zu einer beschleunigten Abfertigung verhelfen.

Führerscheine

Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen ist das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 und die Verordnung des Ministerkabinetts, Nr. 511 Teil 30 vom 20.05.2009.

Gültigkeit deutscher Führerscheine in der Ukraine

Ein EU-Bürger kann mit dem nationalen oder einem internationalen Führerschein sein Auto in der Ukraine führen. Nur Ausländer, die in die Ukraine übersiedeln, müssen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Aufenthaltstitels für den ständigen Wohnsitz in der Ukraine ihren Führerschein umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt nach einer medizinischen Untersuchung und Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, dürfen Sie mit Ihrem gültigen ukrainischen nationalen oder internationalen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch in Deutschland beachten.

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland nehmen, gilt Ihr ukrainischer Führerschein ab Begründung des Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Zum Erwerb und den Voraussetzungen setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Wohnortes in Verbindung.

Verkehrsverstöße

In der Ukraine gelten generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 110 km/h auf Schnellstraßen, 130 km/h auf Autobahnen. Die Alkoholgrenze beim Autofahren liegt bei 0,2 Promille. Bei polizeilich festgestellten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten Sie eine Kopie des Protokolls. Die Strafgebühren können Sie nicht direkt bei der Verkehrspolizei in bar zahlen, sondern müssen Sie bei einer ukrainischen Bank einzahlen. Es kann hilfreich sein, die Dienstnummer des Polizisten zu notieren. Achtung: Nicht bezahlte Strafzettel, auch in Bagatellhöhe, können zu einer Einreisesperre führen!

Notrufnummern

Feuerwehr
101
Polizei
102
Krankenwagen
103
Gasdienst
104
In kleineren Städten gibt es nur
112

Pannen- und Abschleppdienste

http://express-t.ua/

http://auto-sos.com.ua/

https://autosos.ua/ua/

https://www.evakuator07.com/

Abmeldung von Kraftfahrzeugen für Privatpersonen durch die Botschaft

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem Umzug dauerhaft in die Ukraine bringen oder hier verkaufen oder verschenken möchten, beantragen Sie bitte für die Überführung Ausfuhrkennzeichen bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle, und melden Sie das Fahrzeug an der Grenze zur Einfuhr an. Nach Ankunft beantragen Sie dann ukrainische Kennzeichen und Fahrzeugpapiere.

Wenn Ihr Fahrzeug durch unvorhergesehene Ereignisse in der Ukraine verbleiben muss (z.B. weil die Rückführung nach einem schweren Unfall nicht mehr möglich oder wirtschaftlich ist), kann die Abmeldung durch die Botschaft erfolgen. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht. Die Botschaft kontaktiert sowohl die deutsche zuständige Zulassungsbehörde als auch das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Bitte um Stilllegung des Fahrzeuges in Deutschland. Die deutschen Fahrzeugpapiere werden mit einem entsprechenden Vermerk versehen, die Kennzeichen vor Ort vernichtet. Der Fahrzeughalter erhält eine konsularische Bescheinigung über die Kfz-Abmeldung.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Reisepass oder Personalausweis des Fahrzeughalters
  • Beide Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • deutsche Kennzeichen
  • Im Falle eines Unfalls oder Schadens: technisches Gutachten des Begutachtungsdienstes (ukrainisch: Експертна служба МВС України https://dndekc.mvs.gov.ua/ )
  • Gebühr: gemäß I.5.2.1 der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts AABGebV

Verlust von Kennzeichen oder Fahrzeugpapieren

Bei Verlust oder Diebstahl von deutschen Kennzeichen oder Fahrzeugpapieren in der Ukraine können Sie eine konsularische Bescheinigung für die Rückreise erhalten. Bitte nehmen Sie zu Einzelheiten mit der Botschaft Kontakt auf. Die Gebühr beträgt 70 Euro.

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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.

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