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Passbeantragung mit Staatsangehörigkeitsausweis

Artikel

Stand: Oktober 2021

Auf Grundlage des deutschen Staatsangehörigkeitsausweises können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich in der Botschaft stellen.

Das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft befindet sich in der wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kyjiw. Einen Termin können Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft unter folgendem Link buchen:

Terminbuchung

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit (bitte prüfen Sie, welche der aufgeführten Unterlagen für Ihren Antrag relevant sind):

  • Passantrag (Formular auf unserer Internetseite)
  • zwei aktuelle Passfotos mit hellem Hintergrund (siehe folgenden Link zur Fotomustertafel)
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Geburtsurkunde
  • vollständiger Auszug aus dem Geburtsregister
  • gültiger ukrainischer Inlands- oder Reisepass
  • Heiratsurkunde/n (wenn Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde (wenn Sie geschieden sind)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (wenn Sie verwitwet sind)
  • Nachweise über den Erwerb der aktuellen Namensführung (wenn es sich bei Ihrem aktuellen Namen nicht um Ihren Geburtsnamen handelt)
  • ggf. vorhandene deutsche Personenstandsurkunden Ihrer Vorfahren (wegen der deutschen Schreibweise des Familiennamens)

Die vorstehende Liste erfasst die meisten, aber nicht alle denkbaren Konstellationen. Deshalb kann es sein, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt und bei Antragstellung nachgefordert werden.

Bitte beachten Sie: Bitte bringen Sie sämtliche Dokumente im Original mit jeweils einer einfachen Kopie mit. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung zurück.

Standesamtliche ukrainische Urkunden und ukrainische Gerichtsbeschlüsse legen Sie bitte mit Apostille und notariell beglaubigter deutscher Übersetzung (gemäß ISO-Norm 9:1995) hier vor. Informationen zur Apostille finden Sie im gesonderten Merkblatt auf unserer Internetseite.

Wenn sich auf den ukrainischen Urkunden und ukrainischen Gerichtsbeschlüssen bereits eine Legalisation der Deutschen Botschaft Kiew befindet, ist dies ausreichend; Sie benötigen dann keine Apostille. Bitte kontaktieren Sie uns vorab, wenn Sie Urkunden aus anderen Ländern vorlegen möchten.

Die Gebühr für den Reisepass ist bei Passbeantragung in Euro zu bezahlen. Zu den Gebühren wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis verwiesen.

Die Pässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bis Sie Ihren neuen Pass in den Händen halten, wird es ca. 4-5 Wochen dauern.

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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Änderungen, keine Gewähr übernommen werden.

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