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Änderung des Wohnortes im Reisepass
Stand: Oktober 2021
Die Änderung des Wohnorts im deutschen Reisepass ist erforderlich, sobald die Eintragung nicht mehr zutreffend ist. Sie können den Eintrag in der Botschaft ändern lassen. Die Änderung ist gebührenfrei.
Das Rechts- und Konsularreferat der deutschen Botschaft befindet sich in der Wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kyjiw. Einen Termin können Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft unter folgendem Link buchen:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Passantragsformular (Formular auf unserer Internetseite); bitte füllen Sie dieses vollständig aus und kreuzen Sie oben links das Feld „Änderung eines Passes/Personalausweises“ an
- Ihren deutschen Reisepass
- Abmeldebescheinigung (falls Ihr letzter im Reisepass eingetragener Wohnort in Deutschland war)
- ukrainische Aufenthaltserlaubnis (falls vorhanden)
- Nachweis über Ihre neue Adresse in der Ukraine (Bestätigung der örtlichen Behörde)
Bei Wohnortänderungen in Pässen von minderjährigen Kindern bitte zusätzlich vorlegen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Reisepässe des/r sorgeberechtigten Elternteils/e
Wohnortänderungen können auch ohne persönliche Vorsprache vorgenommen werden, d.h. Sie können jemanden mit den oben genannten Unterlagen und einer einfachen handschriftlichen Vollmacht zur Botschaft schicken, um dies für Sie zu erledigen. Wichtig ist, dass Sie selbst das Passantragsformular komplett ausfüllen und unterschreiben.
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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.