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Todesfälle in der Ukraine
Stand: August 2023
Der Tod eines Angehörigen ist belastend. Wenn er sich im Ausland ereignet, kommen zu dem Schmerz und den Sorgen häufig noch praktische Probleme. Hierzu einige Hinweise.
Falls Sie die Überführung des Leichnams bzw. der Urne nach Deutschland wünschen, können Sie hiermit grundsätzlich jeden in Deutschland ansässigen, international arbeitenden Rückführungsservice beauftragen. Die Botschaft empfiehlt jedoch die Beauftragung eines Unternehmens, welches mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist.
Bitte setzen Sie sich im Todesfall unverzüglich telefonisch mit der Botschaft unter Tel. 00380 – 44 2811 100 in Verbindung und halten Sie folgende Angaben bereit:
- Vor- und Nachnamen der Eltern der/des Verstorbenen (wird benötigt für die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Falls eine Überführung nach Deutschland stattfindet: Zielflughafen und Beerdigungsort
- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail des Bestattungsinstituts in Deutschland
- Welches ukrainische Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Beerdigungsformalitäten beauftragt worden ist bzw. werden soll.
Übermitteln Sie bitte anschließend der Botschaft per E-Mail eine Einwilligung zur Obduktion der/des Verstorbenen. Dies ist ein Formerfordernis unabhängig von der Todesursache, damit der Leichnam zur Bestattung freigegeben werden kann. Ausländer werden in der Ukraine grundsätzlich obduziert. Der Text sollte in etwa wie folgt lauten:
Ich, (Vorname Nachname), Ehemann/Ehefrau/Sohn/Tochter/Bruder/Schwester der/des Verstorbenen (Vorname Nachname), geb. am xx.xx.19xx in XY, erkläre mich hiermit einverstanden, dass der Leichnam obduziert werden darf.
Die Botschaft stellt dem von Ihnen beauftragten Unternehmen anschließend entsprechende Bescheinigungen aus und kann ggf. weitere Unterstützung bei der Rückholung leisten.
Folgende Bestattungsunternehmen sind der Botschaft bekannt:
Bestattungsinstitut „Alexander Schokarew“
Kontaktperson: Alexander Schokarew
Adresse: wul. Stezenko, 20, Kyjiw
Handy: 00380 – 67 178 8618
Tel.: 00380 – 44 209 39 85
E-Mail: ritbyro@gmail.com, skscm3711@icloud.com
Internet: www.kpbr.com.ua
Kommunikationssprachen: Ukrainisch, Englisch, Russisch
Preise:
- Einäscherung mit Urnenüberführung: 25.000,- UAH
- Sargüberführung nach Deutschland: 75.000,- UAH
- Bestattung in der Ukraine: 28.400,- UAH
- Urnenbeisetzung in der Ukraine: 17.500,- UAH
Bestattungsinstitut „Andri Nekrassow“
Kontaktpersonen:
Andri Nekrassow, Handy: 00380 – 67 231 3951
Danylo Nekrassow, Handy: 00380 - 96-390 3920 (Englisch)
Kontaktperson in Deutschland: Frau Anna Schwarzburg, +4917699634643
Adresse: Prospekt Sobornosti 7-a, Büro 620-a, 02166 Kyjiw
E-Mail: mojo65@ukr.net , nekrasov.services.info@gmail.com
Internet: www.nekrasov-services.com.ua
Kommunikationssprachen: Ukrainisch, Deutsch, Englisch
Preise:
- Einäscherung mit Urnenüberführung: 1.500,- EUR
- Sargüberführung nach Deutschland: ab 2.200,- EUR
- Bestattung in der Ukraine: ab 25.000 UAH
- Urnenbeisetzung in der Ukraine: ab 15.000 UAH
Bestattungsinstitut „Assist Ukraine“
Kontaktperson: Andrii Simin
Adresse: wul. Scholudenka 3, Büro 206, 04116 Kyjiw
Tel.: 00380 – 44 251 2811, 067 641 0303, 050 861 0618
E-Mail: assist@assist-ukraine.com
Kommunikationssprachen: Ukrainisch, Englisch, Russisch
Preise:
- Einäscherung mit Urnenüberführung: 800-1.500,- EUR
- Sargüberführung nach Deutschland: 1.000- 2.200,- EUR
- Bestattung in der Ukraine: 800-1.000,- EUR
- Urnenbeisetzung in der Ukraine: 500,- EUR
Bestattungsinstitut „Iriy“
Kontaktperson: Herr Oleh Kostryzja
Adresse: wul. A. Schlichtera 10, Büro 8, 02105 Kyjiw
Handy: 00380 – 50 311 0366, 00380 – 63 439 5555
Tel.: 00380 – 44 362 1442
E-Mail: iriy.kiev@gmail.com
Kommunikationssprachen: Ukrainisch, Englisch, Russisch
Preise:
- Einäscherung mit Urnenüberführung: ab 1.450,- EUR
- Sargüberführung nach Deutschland: ab 1600,- EUR
- Bestattung in der Ukraine: 600,- EUR
- Urnenbeisetzung in der Ukraine: 800,- EUR
Die angegebenen Preise verstehen sich als Richtwerte und können je nach Einzelfall variieren. Bitte prüfen Sie vor Beauftragung eines Unternehmens, ob eine Versicherung diese Kosten übernimmt.
Die Mitwirkung der Botschaft in Todesfällen Deutscher im Ausland ist gebührenpflichtig gemäß der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV). Zu den Gebühren für den Leichenpass oder die Urnenbescheinigung bzw. die Konsularische Bescheinigung wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis verwiesen.
Soweit im Einzelfall erforderlich wird für darüber hinaus gehenden Rat und Beistand eine Gebühr nach Zeitaufwand berechnet. Sie werden darüber gegebenenfalls rechtzeitig auf Ihren Fall bezogen informiert.
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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.