Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa und Einreise

Stand: Februar 2022

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Heiratsurkunde

    (Original und 1 Kopie der Urkunde, der Übersetzung und ggf. der Apostille)

    Heiratsurkunde im Original. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung und je zwei Kopien von Urkunde und Übersetzung eingereicht werden. Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille muss auch übersetzt werden.
  6. Ergänzender Kurzfragebogen zum Ehegattennachzug/Eheschließung

    (Original und 1 Kopie)
    Der Fragebogen kann auf der Webseite der Botschaft als Word-Datei heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie diesen ausführlich in deutscher Sprache am PC aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  7. Erklärung des in Deutschland lebenden Ehegatten

    (Original und 1 Kopie)

    Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Ehegatten, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen.

  8. Pass/Personalausweis/ Aufenthaltstitel des Ehegatten (1 Kopie)

    Der Erklärung in Punkt 6 muss eine Kopie des Personalausweises ODER des Reisepasses beigefügt werden. Nichtdeutsche Staatsangehörige legen zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels bei.

  9. Wohnortnachweis aus Deutschland (Original)

    Wohnortnachweis des Ehegattens in Deutschland: Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).

  10. Nachweis Deutschkenntnisse (Original und 1 Kopie)

    Einfache Deutschkenntnisse sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 18 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Institut oder der telc GmbH) nachzuweisen. Nähere Informationen dazu und Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie auf der Seite „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“.

  11. Keine deutsche Staatsangehörigkeit der Bezugsperson in Deutschland?

    (Original und 1 Kopie):

    - Wenn Ihr Ehegatte in Deutschland nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss er einen Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt vorlegen (aktuelle nicht älter als 6 Monate) - förmliche Verpflichtungserklärung oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder aktueller Steuerbescheid und

    - eine Krankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) vorlegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

nach oben