- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Bescheid über Maßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind (Original und 1 Kopie)
Schriftliche Stellungnahme der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original).Im Regelfall ist entweder eine betriebliche Maßnahme erforderlich, dann beachten Sie bitte Punkt 6a, oder eine sprachliche Qualifikation, dann gilt Punkt 6b. Eine Kombination beider Qualifikationen ist auch möglich.
Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und Übersetzungen)
z.B. Diplome (mit Beiblatt) und Zeugnisse mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.
6a Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot und ggf. Ablaufplan
der Anpassungsmaßnahme (Original und 1 Kopie)
Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Wenn nicht im Vertrag geregelt, zusätzlich dazu Informationen über den Ablauf der Anpassungsmaßnahme.
6b. Anmeldebestätigung der Sprachschule (Original und 1 Kopie)
Original mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.
Achtung: Ein Integrationskurs ist kein Sprachkurs im Sinne dieses Merkblatts!
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.
Zusatzblatt zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)
Bei Durchführung einer Anpassungsmaßnahme muss auch das Formular Zusatzblatt zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.
Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)
Ein Nachweis über eine Finanzierung von mindestens 882 € netto/1.160 € brutto pro Monat ist zu erbringen. Dies ist möglich durch:
- aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerbehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit. Die Verpflichtungserklärung muss einen Hinweis auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die -dauer enthalten und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss „nachgewiesen“ sein. (Der Vermerk „glaubhaft gemacht“ ist für einen längerfristigen Aufenthalt nicht ausreichend.)
oder
- durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland. Bestätigung der Bank im Original. Nur Bestätigungen des „Spezialservice Ausländische Studenten der Deutschen Bank AG“ können in Kopie vorgelegt werden.
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- durch Gehaltszahlungen aus Deutschland, welche durch die betriebliche Weiterbildung gezahlt werden oder durch eine von der Bildungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche erbracht werden.
Nachweis über Deutschkenntnisse (Original und 1 Kopie)
Hinreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2) sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z. B. Goethe Institut) nachzuweisen
Bei Pflegeberufen ist Niveau B1 nachzuweisen
Lebenslauf (Original)
Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
Ggf. Erklärung zur Alterssicherung (1 Ausfertigung)
Gilt nur für Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind oder während der Anpassungsmaßnahme in Deutschland das 45. Lebensjahr vollenden werden. Erklärung über eine angemessene Altersversorgung in Deutschland kann auf der Webseite der Botschaft heruntergeladen werden.
Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.