- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage (Original und 1 Kopie)
Original des Arbeitsvertrages bzw. der Einstellungszusage. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.
Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und der Übersetzungen)
z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse, Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen- beide Ausdrucke müssen vorgelegt werden. Sollte Ihr Abschluss nicht in der Datenbank mit dem Vermerk entspricht und/oder Ihre Hochschule nicht als H+ eingetragen sein, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen.
→ Bei Berufsausbildungen muss die, für die berufliche Anerkennung zuständige Stelle in Deutschland die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung festgestellt haben. Informationen hierzu finden Sie unter „Anerkennung in Deutschland“
Berufsausübungserlaubnis (sofern erforderlich) (Original und 1 Kopie)
Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin, Ingenieurwesen), muss diese Erlaubnis bzw. deren Zusicherung spätestens zur Visumabholung vorgelegt werden. Eine Zusicherung der Berufserlaubnis ist ausreichend, wenn die Ausstellung der Berufserlaubnis lediglich von der persönlichen Anwesenheit des Arztes abhängt.
Nachweis Alterssicherung (Original und 1 Kopie)
Gilt nur für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre und ein Jahresgehalt unter 46.860 € brutto erhalten sollen. Nachweis einer angemessenen Altersversorgung in Deutschland (z.B. durch eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften).
Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Nachweis über die Präsenzpflicht
Von Personen, die zur Erwerbstätigkeit einreisen möchten, wird eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, dass ihre Präsenz in Deutschland zwingend erforderlich ist (bitte 1 Kopie vorlegen).
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.