IT Spezialisten
Stand: März 2021
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage (Original und 1 Kopie)
Original des Arbeitsvertrages bzw. der Einstellungszusage. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.
Lebenslauf (Original)
Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und Übersetzungen)
z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse, Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses und/oder der Nachweis von ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich IT oder einer vergleichbaren Qualifikation, erworben innerhalb der letzten sieben Jahre. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Nachweis Deutschkennnisse (Original und 1 Kopie)
Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z. B. Goethe Institut) nachzuweisen.
Im begründeten Einzelfall (z.B., wenn durch den Arbeitgeber bestätigt, dass die Arbeits- und Firmensprache Englisch ist) kann auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden.
Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Nachweis über die Präsenzpflicht (1 Kopie)
Von Personen, die zur Erwerbstätigkeit einreisen möchten, wird eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, dass die Präsenz in Deutschland zwingend erforderlich ist
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.