Unterlagen zum Aufenthaltszweck
Dies können sein:
- Belege zu Ihrem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (2 Kopien), wie z.B. Kopie Ihres bestehenden Aufenthaltstitels, Ihre Meldebescheinigung, Krankenversicherungskarte, Gehaltsbescheinigungen, Ihr Studentenausweis o.ä.
- Ggf. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde (Original und 1 Kopie).
- Polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Pass oder Ihr Aufenthaltstitel verloren ging oder gestohlen wurde (Original und 1 Kopie).
- Heiratsurkunde/Urkunde zur Namensänderung, sofern Ihr Pass aufgrund einer Namensänderung neu ausgestellt worden ist. Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein und mit der notariell beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache der Urkunde und der Apostille eingereicht werden (Original und 1 Kopie).
- Belege über Ihre letzte Ausreise aus Deutschland (Passkopie mit Ausreisestempel, Boarding Pass, Busticket etc. (jeweils 1 Kopie).
- Bescheinigung des Ukrainischen Grenzschutzdienstes (Державна прикордонна служба України, Головний центр обробки спеціальної інформації) über die innerhalb von den letzten 12 Monaten erfolgten Grenzübertritte, wenn Sie sich länger als 6 Monate am Stück nicht in Deutschland aufgehalten haben (Original und 1 Kopie).
Bitte beachten Sie, dass die Einholung dieser Bescheinigung bis zu 15 Tagen dauern kann.
- Ggf. Zustimmung der Ausländerbehörde für einen längeren als 6 Monate Aufenthalt außerhalb Deutschlands, sofern Sie sich in der Ukraine länger als 6 Monate aufhalten (Original und 1 Kopie).
- Ggf. weitere Nachweise (1 Kopie).