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Information für Seeleute
Aufgrund einer Gesetzesänderung benötigen Seeleute ab sofort kein nationales Visum (D-Visum) zur Arbeitsaufnahme mehr, wenn sie auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff arbeiten.
Aufgrund einer Gesetzesänderung benötigen Seeleute ab sofort kein nationales Visum (D-Visum) zur Arbeitsaufnahme mehr, wenn sie auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff arbeiten.
Dies gilt jedoch nur für nationale Visa! Sofern der Einstieg/Transit auf das entsprechende Schiff in einem Mitgliedsland des Schengenraums erfolgen soll, ist künftig statt eines nationalen Visums nunmehr ein Schengenvisum des entsprechenden Schengenpartners notwendig.
Allgemeine Schengenvisa für Seeleute (z.B für den Transit, Einstieg, Briefings, allgemeine Geschäftsreisen) sind von dieser Regelung nicht berührt.
Achten Sie jedoch bitte darauf, dass die deutsche Botschaft nur für Transitvisa für Seeleute zuständig ist, deren Einstieg in einem deutschen Hafen erfolgt.