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Bestätigung der Botschaft für Sperrkontoauflösung
Schriftliche Bestätigung der Botschaft mit Sperrfreigabe
1. Visumantrag abgelehnt / zurückgezogen / nicht gestellt
Wurde Ihr Visumantrag abgelehnt / haben Sie den Antrag zurückgezogen / Sie haben ein Sperrkonto für den Visumantrag geöffnet, jedoch den Visumantrag nicht gestellt und nicht mehr beabsichtigen, in Deutschland zu studieren.
Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung von der Botschaft für die Bank („Sperrfreigabe“), um Ihr Sperrkonto auflösen zu können.
Bitte wenden Sie sich schriftlich an die Botschaft und senden Sie eine Kopie Ihres Reisepasses (Identifikationsseite) und der Bestätigung der Bank über Kontoeröffnung mit Sperrvermerk (Sperrbestätigung/Blocking Confirmation). Bitte begründen Sie in diesem Schreiben Ihre Bitte.
Die Botschaft wird Ihre Angelegenheit prüfen und die gewünschte Bestätigung für Sie vorbereiten. In der Regel reicht für die Sperrkonto-Anbieter ein Scan der Bescheinigung für die Sperrkontoauflösung.
2. Visum erteilt und nicht genutzt
Wurde das Visum zum Studium für Sie erteilt, Sie sind jedoch nicht nach Deutschland gereist und möchten das Studium nicht aufnehmen.
In diesem Falle muss das Visum aufgehoben und in Ihrem Reisepass noch vor dessen Ablauf entwertet werden.
Bitte senden Sie eine E-Mail an die Visastelle mit einer schriftlichen Erklärung der Gründe für Visumaufhebung, Kopie Ihres Reisepasses und Kopie der Bestätigung der Bank über Kontoeröffnung (Sperrbestätigung/Blocking Confirmation) im Anhang. Sie erhalten daraufhin weitere Information.
Bitte beachten Sie, dass die abgelaufene Visa nicht mehr aufgehoben werden können. Daher sorgen Sie bitte dafür, dass Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Visums in der Botschaft vorsprechen.
3. Sperrkonto eröffnet / aufgrund des Krieges nicht geschafft, einen Antrag zu stellen oder ein Visum zu erhalten/ nach Deutschland zum Studium ohne Visum eingereist
Sind Sie in Deutschland:
Wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde und holen Sie eine Bescheinigung mit Sperrfreigabe dort.
Sind Sie bereits in die Ukraine zurückgekommen:
Die Botschaft kann eine Bescheinigung für Sie erst nach der Prüfung Ihres Aufenthalts in Deutschland und einer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde ausstellen. Bitte senden Sie an die Botschaft eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses (alle Seiten), Kopie der Bestätigung der Bank über Kontoeröffnung (Sperrbestätigung/Blocking Confirmation), Kopie der Aufenthaltserlaubnis, Exmatrikulationsbescheinigung, Information über Ihren Aufenthalt in Deutschland mit Angabe ihrer Wohnadresse sowie Begründung für Ihre Bitte. Die Botschaft wird Ihre Angelegenheit prüfen und ggf. die gewünschte Bestätigung für Sie vorbereiten.
4. Sonstiges
In allen sonstigen Angelegenheiten (besonders wenn Sie das Visum erhalten und bereits genutzt haben) wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde und beantragen Sie diese Bescheinigung dort.