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Remonstrationsverfahren (Widersprüche)

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Gesetzbücher, © REGIERUNGonline/Stutterheim

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Ihr Visumsantrag wurde abgelehnt.

Hier finden Sie Erläuterungen zu dem Ihnen ausgehändigten Ablehnungsbescheid, die Ihnen helfen sollen, die zur Ablehnung führenden Gründe besser zu verstehen.

Möglicherweise sind Sie nach Durchsicht dieser Erläuterungen mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden. Vielleicht haben Sie auch einfach weiterführende Fragen zu den Ablehnungsgründen Ihres persönlichen Visumantrages und/ oder Sie möchten Ablehnungsgründe durch Nachreichung weiterer Unterlagen und Erklärungen ausräumen. In diesen Fällen können Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter gegen die Ablehnung remonstrieren und um erneute Prüfung Ihres Antrages bitten.

Beispiel:

Am 10.05.2020 erhalten Sie Ihren unvisierten Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05.2020. Ihr Remonstrationsschreiben muss spätestens am 10.06.2020 bei der Botschaft eingegangen sein. Ansonsten wäre Ihre Remonstration verfristet und nicht mehr zulässig.

Wie soll eine Remonstration gestaltet werden und welche Information soll sie enthalten

1. Richten Sie Ihre Remonstration und im Rahmen der Remonstration nachgeforderte Unterlagen bitte schriftlich in deutscher oder in englischer Sprache an die Visastelle der Deutschen Botschaft Kiew.

2. Ihre Remonstration sollte Folgendes enthalten:

- Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer

- das Ablehnungsdatum

- zustellungsfähige Anschrift (Straße, Haus, Wohnung, Stadt/Dorf/Siedlung, Kreis, Region, PLZ)

- Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer

- Ihre eigenhändige Unterschrift und, sofern Sie nicht selbst remonstrieren, eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht

- ausführliche Begründung, warum aus Ihrer Sicht die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist

- ausführliche Darlegung zu welchem Zweck Sie nach Deutschland reisen möchten und aus welchen Gründen der Aufenthalt für Sie wichtig ist

- weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation stützen und bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben.

3. Bitte senden Sie Ihre unterschriebene und anschließend im PDF Format eingescannte Remonstration mit allen Informationen und Unterlagen, wie oben beschrieben, als Anhang per E-Mail an die Visastelle an visa@kiew.diplo.de

Remonstrationsverfahren:

- Sobald Ihre Remonstration frist- und formgerecht in der Botschaft eingegangen ist, wird Ihr Visumantrag erneut umfassend überprüft. Im Remonstrationsverfahren nachgereichte Unterlagen und die in Ihrem Remonstrationsschreiben enthaltenen Ausführungen werden hierbei berücksichtigt. Möglicherweise kontaktiert Sie die Visastelle zwecks der Nachreichung von Dokumenten oder um noch offene Fragen zu klären.

- Sollte die Erteilung des begehrten Visums nach Abschluss des Remonstrationsverfahrens möglich sein, werden Sie zu einer erneuten Vorsprache zwecks Visumerteilung in die Botschaft eingeladen. Andernfalls erhalten Sie ein Schreiben – einen sog. Remonstrationsbescheid – in welchem die Gründe für die Ablehnung und ihre Aufrechterhaltung ausführlich dargestellt werden.

- Gegen einen Remonstrationsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage zum Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden.

- Die Konsultation eines Reisebüros oder einer kommerziellen Firma ist für die Verfassung des Remonstrationsschreibens NICHT erforderlich!

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