Eheschließung in Deutschland (erforderliche Unterlagen)
Stand: Februar 2022
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 2 Kopien von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Anmeldung der Eheschließung (Original und 1 Kopie)
Schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung im Original. Die Bestätigung muss den voraussichtlichen Termin enthalten und die Dauer der Gültigkeit der Befreiungsurkunde nennenErgänzender Kurzfragebogen zum Ehegattennachzug/Eheschließung (Original)
Der Fragebogen kann auf der Webseite der Botschaft als Word-Datei heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie diesen ausführlich in deutscher Sprache am PC aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.Erklärung des in Deutschland lebenden Partners (Original)
Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft/Lebenspartnerschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen.Pass / Personalausweis / Aufenthaltstitel des/der Verlobten (1 Kopie)
Der Erklärung in Punkt 6 müssen zwei Kopien des Personalausweises oder des Reisepasses beigefügt werden. Nichtdeutsche Staatsangehörige legen zusätzlich zwei Kopien des Aufenthaltstitels bei.Wohnortnachweis aus Deutschland (Original und 1 Kopie)
Wohnortnachweis des Partners in Deutschland: Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
Nachweis Deutschkenntnisse (Original und 1 Kopie)
Einfache Deutschkenntnisse sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 18 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Institut oder der telc GmbH) nachzuweisen. Nähere Informationen dazu und Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie auf der Seite „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“.
Sicherung des Lebensunterhalts (Original und 1 Kopie)
Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder aktueller Steuerbescheid).
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum bis zur Eheschließung (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) ist bei Visumbeantragung vorzulegen
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.