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Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
Ein Sperrkonto dient im Visumverfahren als Möglichkeit des Nachweises ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland, z.B. zur Studienbewerbung, zum Studium, zum Sprachkurs, zum Schulbesuch, zur Arbeitsplatzsuche etc.
Ein Sperrkonto ist ein persönliches Konto, auf dem eine bestimmte Summe eingezahlt wird, von der nur ein bestimmter monatlicher Betrag abgehoben werden kann (Stand 2023: 934 Euro monatlich).
Im Visumverfahren für Studenten muss der Lebensunterhalt für ein Jahr im Voraus gesichert sein (mindestens 12 x 934 Euro). Ein Sperrkonto kann auch zugunsten einer Ausländerbehörde gesperrt werden. Bei Vorlage einer Bankbestätigung im Visumverfahren müssen aus dieser eindeutig der Sperrvermerk, der aktuelle Kontostand und der gesperrte Betrag hervorgehen.
Eine Sperrkontoeröffnung ist grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland möglich, der die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist. Eine Sperrkontoeröffnung ist jedoch eine Entscheidung des Geldinstitutes, die dort im Rahmen der dem Geldinstitut eigenen Geschäftspolitik getroffen wird und auf die das Auswärtige Amt keinen Einfluss hat. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
Auf den Internetseiten der Geldanbieter können Sie sich über Sperrkontoeröffnungen aus dem Ausland informieren. Formulare sowie Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos sind dort eingestellt.
Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht nötig. Die hierfür erforderliche Identitätsprüfung bedarf ggf. einer Unterschriftsbeglaubigung. Weiterführenden Informationen zur Identitätsprüfung finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Kyjiw unter dem Menüpunkt Rechts- und Konsularangelegenheiten (außer Visa) - „Studierende und Studienbewerber“.