Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen. Er kann verlängert werden, wenn in diesem Zeitraum eine Zulassung zum Studium oder die Aufnahme in einen studienvorbereitenden Deutschkurs oder in ein Studienkolleg nachgewiesen wird.
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Nachweise über Bewerbungen und ggf. Anmeldung zum Sprachkurs
(Original und 1 Kopie)
Nachweise über Bewerbungen an oder Kontakt mit einer deutschen Hochschule (sofern bereits erfolgt)
Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs (d.h. mit dem Ziel die DSH/DaF-Prüfung abzulegen) im Original
Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)
Ein Nachweis über die Finanzierung von mindestens 947 € pro Monat (Stand 2020) ist im Voraus zu erbringen. Dies ist möglich durch:
- aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder
- Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland oder
- ein Stipendium - Nachweis erfolgt durch Stipendienbescheid im Original (Ausdrucke nur bei DAAD-Stipendienurkunden)
Lebenslauf (1 Ausfertigung)
Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasster, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und/oder Berufstätigkeit, im Original.
Motivationsschreiben (1 Ausfertigung)
Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:
- Was möchten Sie in Deutschland studieren (Studienfach, angestrebter Abschluss) und warum?
- Warum möchten Sie in Deutschland studieren?
- Was sind Ihre Pläne nach Abschluss des Studiums?
- Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?
- Bei studienvorbereitenden Sprachkursen: Wo und wann planen Sie die DSH/DaF-Prüfung abzulegen?
Der Nachweis der Pläne sollte möglichst durch Unterlagen belegt werden (Bewerbungen an Universitäten etc.)
Nachweis Sprachkenntnisse (Original und 1 Kopie)
Nachweis über vorhandene Kenntnisse der Unterrichtssprache
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Original und 1 Kopie)
- Bei abgeschlossenem Studium: Diplom der Universität mit Beiblatt.
- Bei nicht abgeschlossenem Studium: aktueller Studentenausweis
- Bei Schulabschluss: Schulzeugnis
Alle Unterlagen sind im Original mit notariell beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden
Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)
Minderjährige benötigen zusätzlich:
- ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und
- eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Es ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) Aufenthaltes erforderlich. Diese ist bereits bei Visumbeantragung vorzulegen.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.