Sprachkurs (Aufenthalt über 3 Monate)
Stand: Januar 2022
Der Aufenthalt zur Teilnahme an einem isolierten Sprachkurs darf höchstens zwölf Monate betragen
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Anmeldebestätigung der Sprachschule (Original und 2 Kopien)
Original mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.
Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)
Ein Nachweis über die Finanzierung von mindestens 947 € pro Monat (Stand 2022) ist zu erbringen. Dies ist möglich durch:
- aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder
- Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland
Lebenslauf (1 Ausfertigung)
Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasster, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und/oder Berufstätigkeit, im Original.
Motivationsschreiben (1 Ausfertigung)
Selbst verfasste schriftliche Erklärung in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung zur Motivation für den geplanten Sprachkurs. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:
- Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?
- Wozu benötigen Sie die Sprachkenntnisse?
Nachweis Sprachkenntnisse (Original und 1 Kopie)
Nachweis über vorhandene Kenntnisse der Unterrichtssprache.
Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)
Minderjährige benötigen zusätzlich:
- ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und
- eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Es ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) bzw. für die gesamte Dauer des Aufenthaltes erforderlich. Diese ist bereits bei Visumbeantragung vorzulegen.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.