Praktikum mit ZAV-Bescheinigung
Stand: März 2021
Es geht um die Beantragung eines Visums für ein Praktikum im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit gem. § 15 Nr. 4/6 Beschäftigungsverordnung (ZAV-Praktikum).
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Unterschriebener Praktikumsvertrag (Original und 1 Kopie)
Original des Arbeitsvertrages. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.Praktikumsplan (Original und 1 Kopie)
Der Praktikumsplan soll Aufschluss über den Ablauf des Praktikums geben. Er muss die Stationen, die während des Praktikums absolviert werden, auflisten und aufzeigen, welche Tätigkeiten während der einzelnen Stationen ausgeübt werden.Bescheinigung der ZAV (Original und 1 Kopie)
Studentenausweis (Original und 1 Kopie)
Original und 1 Kopie mit beglaubigter deutscher Übersetzung durch ein Übersetzungsbüro. Kann kein Studentenausweis vorgelegt werden, so ist dies zu begründen und ersatzweise eine Bescheinigung der Universität beizubringen
Studienbuch (Original und 1 Kopie)
Original und 1 Kopie mit deutscher Übersetzung durch ein Übersetzungsbüro
Nachweis über die Anerkennung der Hochschule in Deutschland (1 Kopie)
ANABIN-Ausdruck über die Hochschule, an welcher Sie studieren
Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. Dann ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.