Künstler und Artisten
Stand: Oktober 2021
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Unterschriebener Arbeits- oder Engagementvertrag (Original und 1 Kopie)
Daraus sollten genaue Angaben über Art und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Weiterhin muss aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich sein, ob es sich um eine freiberufliche oder abhängige Erwerbstätigkeit handelt.
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (für angestellte Künstler) (Original und 1 Kopie)
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.
Freiberufler bzw. selbständige Künstler müssen diese Erklärung nicht vorlegen.
Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie)
z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweise von Auftritten
Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Aus den ggf. vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland abgedeckt ist. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.