Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass eine Person, die eine deutsche Rente erhält, noch am Leben und damit zum Weiterbezug der Rente berechtigt ist. Die berechtigte Person muss die Lebensbescheinigung eigenhändig unterschreiben und im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der sie sich ausweisen muss, bestätigen lassen.
Im Rahmen des Pilotprojekts „Digitaler Lebensnachweis“ haben Rentenberechtigte mit Wohnsitz in der Ukraine 2022 erstmalig das Angebot erhalten, ihren Lebensnachweis papierlos mit einem Smartphone oder Tablet zu erbringen. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig. Neben dem digitalen Lebensnachweis wird parallel weiterhin die papiergebundene Lebensbescheinigung angeboten. Rentenberechtigte haben die Wahl, welches Verfahren sie nutzen möchten. Weitere Informationen können dem folgenden Link entnommen werden: www.rentenservice.de/DLN
Ein Termin kann unter folgendem Link gebucht werden: Terminbuchung
Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.