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Zollangelegenheiten
Deutsche Zollverwaltung
Informationen zu Fragen bezüglich der Einfuhr von Waren in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie über den Internetauftritt der Generalzolldirektion unter: www.zoll.de (Rubrik Kontakte ->Auskünfte). Auf der Homepage des Zolls finden Sie u.a. auch Hinweise zur Einreise mit Hund oder Katze.
Ukrainische Zollverwaltung
Für Fragen bezüglich der Einfuhr von Waren in die Ukraine und der Ausfuhr von Waren aus der Ukraine ist der Staatliche Zolldienst der Ukraine (SZD) zuständig.
Auf der Webseite des SZD unter: www.customs.gov.ua sind viele Informationen rund um den ukrainischen Zoll bereitgestellt.
Für Ihre Anfragen können Sie die E-Mail-Adresse: zvernennya@customs.gov.ua nutzen. Bei Bedarf steht Ihnen auch der Bereitschaftsdienst der ukrainischen Zollverwaltung (Hotline), Tel.: +380 44 247 27 06, zur Verfügung.
Hinweise zur gewerblichen Einfuhr
Bei Fragen der gewerblichen Einfuhr ist die Deutsch-Ukrainische Industrie-und Handelskammer in der Ukraine beratend tätig. Adresse: wul. Jewhena Tschykalenka 34, 01024 Kyjiw, Ukraine, Telefon: +380 44 – 377 5200, 044 377 5244. Telefax: +380 44 – 235 4234, E-Mail: info@ukraine.ahk.de , Webseite: www.ukraine.ahk.de
Weitere Informationen zur gewerblichen Einfuhr in die Ukraine gibt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, Germany Trade and Invest. Adresse: Agrippastraße 87-93, 50676 Köln, Telefon: +49 221 – 2057-0, Fax: +49 221 – 2057-212, E-Mail: trade@gtai.de , Internet: www.gtai.de
Hinweise zur Einfuhr humanitärer Hilfsgüter in die Ukraine
Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter dem Stichwort Außen- und Europapolitik -> Humanitäre Hilfe. Bei Fragen zu Lieferungen in die Ukraine kontaktieren Sie bitte das Wirtschaftsreferat der Botschaft.
Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr im nicht kommerziellen Reiseverkehr in die Ukraine
In den Preisen deutscher Waren ist in der Regel die Umsatzsteuer enthalten. Bei Ausfuhrlieferungen im nicht kommerziellen Reiseverkehr in die Ukraine kann Ihnen diese Umsatzsteuer unter folgenden Voraussetzungen zurückerstattet werden:
- Die Ware ist für Ihre privaten Zwecke bestimmt.
- Sie haben die Ware in Deutschland erworben und wohnen in der Ukraine. Als Wohnort in diesem Sinne gilt der Ort, der in Ihrem (Inlands-)Pass als Wohnort eingetragen ist und dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt entspricht.
- Die Ware wird von Ihnen in Ihrem persönlichen Reisegepäck in die Ukraine ausgeführt.
- Die Mitnahme der Ware erfolgt vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist).
- Der Zweck der Ausfuhr ist der Gebrauch und Verbrauch der Ware im Einfuhrstaat (d.h. nicht die nur vorübergehende Ausfuhr).
- Die Ware ist nicht zur Ausrüstung und Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Pkw, Motorboot, oder Flugzeug) bestimmt.
Ablauf vom Kauf bis zur Erstattung der Umsatzsteuer
Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland teilen Sie dem Unternehmer mit, dass die Ware zur Ausfuhr in die Ukraine bestimmt ist, damit der Unternehmer den Teil „A“ des Formulars „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr im nicht kommerziellen Reiseverkehr“ (oder einen „Tax Free Shopping Cheque“) ausfüllt und Ihnen mitgibt.
Dann lassen Sie bereits bei der Ausreise aus der EU die Ausfuhr von den EU-Grenzzollstellen bestätigen (gebührenfrei). Ware im aufzugebenden Fluggepäck müssen Sie dem Zoll vor der Abgabe des Gepäcks beim Check-In-Schalter vorlegen.
Anschließend senden Sie das oben genannte Formular an den jeweiligen Unternehmer, bei dem Sie die Ware gekauft haben bzw. „Tax Free Shopping Cheques“ senden Sie an die Global Refund Deutschland GmbH.
Die Steuererstattung an Sie erfolgt durch den Unternehmer oder ein von ihm eingeschaltetes Service-Unternehmen (z.B. Global Refund) bar oder unbar – ggf. nach Abzug von Bearbeitungs- oder Überweisungskosten.
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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.