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Wahlen zum Deutschen Bundestag 2025

19.11.2024 - Artikel

Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Eine Hand wirft einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne
Wahl © Colourbox

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.

Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der auf der Internetseite

Weitere Informationen zur Bundestagswahl folgen in Kürze.

Weitere Informationen

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