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Internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern

Das Bild zeigt einen kleinen Jungen auf Reisen mit einem großen Koffer und einer Weltkugel als Ball im Arm.

Reisen Minderjähriger © colourbox

26.05.2025 - Artikel

Gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Deutschland in Fällen, in denen es um die Rückforderung von Unterhaltszahlungen geht, bilden folgende Dokumente:

Grundsätzlich richten sich die Fragen des Kindesunterhalts nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes.

Deutsche Behörden (z. B. das Jugendamt) sind berechtigt, Unterhaltsansprüche gegenüber der in der Ukraine lebenden sorgeberechtigten Elternteilen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit geltend zu machen, wenn

  • das ukrainische Kind in Deutschland lebt;
  • ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt;
  • ein materieller Bedarf des Kindes besteht.

Auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz (BfJ) gibt es dazu weitere Informationen.

Kommt ein Elternteil mit ukrainischer Staatsangehörigkeit seinen Unterhaltspflichten nicht nach, können auf Antrag aus Deutschland gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine ergriffen werden. In der Ukraine sind Ausreiseverbote, Kontopfändungen, Führerscheinentzug etc. möglich.

Übersicht der wichtigsten Gesetze, die nach einer Scheidung der Eltern den Kindesunterhalt in der Ukraine und in Deutschland regeln

  • Familiengesetzbuch der Ukraine
    Hauptgesetz, regelt Rechte und Pflichten der Eltern zur Unterhaltszahlung (Art. 180–197), Verfahren zur Einforderung von Unterhalt, Mindesthöhe des Unterhalts, Haftung für die Verweigerung der Zahlung.
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  • Zivilprozessordnung der Ukraine
    Regelt das Verfahren zur Einreichung einer Klage auf Unterhalt und die Durchsetzung der Urteile.
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  • Gesetz der Ukraine „Über das Vollstreckungsverfahren“
    Enthält Vorschriften über die zwangsweise Vollstreckung von Unterhaltszahlungen.
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  • Strafgesetzbuch der Ukraine (Art. 164)
    Bestimmt die strafrechtliche Verantwortung für die unbegründete Verweigerung der Unterhaltszahlung.
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  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    §§ 1601–1615n: Vorschriften zur Unterhaltspflicht der Eltern;
    §§ 1360–1361: Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten nach der Scheidung.
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  • Zivilprozessordnung (ZPO)
    Regelt das gerichtliche Verfahren zur Geltendmachung von Unterhalt.
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  • Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
    Ermöglicht es dem Staat, den Unterhalt für das Kind vorübergehend zu zahlen (sog. Vorschuss), wenn ein Elternteil nicht zahlt.
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