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Führungszeugnis für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen
Stand: Februar 2024
Beantragung eines Führungszeugnisses in Deutschland
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Es gibt das Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) und das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis).
Antragsberechtigt ist die betroffene Person. Hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die betroffene Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person (auch nicht durch einen Rechtsanwalt) vertreten lassen.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden. Ein Antrag im Online-Verfahren ist nur mit deutschem Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion möglich.
Bei schriftlicher Beantragung sendet der Antragsteller sein Antragsformular an folgende Adresse:
Bundesamt für Justiz
Referat IV 253094 Bonn
Das Antragsformular sowie ergänzende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten der betroffenen Person enthalten und von ihr persönlich unterschrieben sein. Außerdem muss die Anschrift für die Versendung des Führungszeugnisses angegeben werden. Auf dem Antragsformular müssen die Personendaten und die Unterschrift amtlich bestätigt werden. Diese amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung erteilt werden. Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen. Zu den Gebühren wird auf das aktuelle Gebührenverzeichnis verwiesen.
Die amtliche Bestätigung erfolgt an der Botschaft Kiew ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung über das Terminvergabesystem der Botschaft: Terminbuchung
Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Ihren Antrag bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.
Nach der amtlichen Bestätigung senden Sie das Antragsformular selbst an das Bundesamt für Justiz. Wenn Sie für Ihr Führungszeugnis auch eine Apostille benötigen, können Sie diese zusammen mit dem Führungszeugnis beantragen.
Achtung: Benötigen Sie eine Apostille für ein Führungszeugnis, beantragen Sie diese bitte online im BfAA. Entrichten Sie anschließend die im BfAA anfallenden Gebühren und beantragen Sie erst dann das Führungszeugnis im Bundesamt für Justiz unter Angabe der im BfAA erstellten Antragsnummer. Ist dem Bundesamt für Justiz die Antragsnummer des BfAA bekannt, kann das Führungszeugnis im Postaustausch vom Bundesamt für Justiz zur Weiterbearbeitung an das BfAA übersandt werden.
Beantragung eines Führungszeugnisses in der Ukraine
Wenn Sie in der Ukraine leben, können Sie beim Innenministerium der Ukraine (wul. Bohomolzja 10, Kyjiw) und in den regionalen Servicezentren des Innenministeriums in den einzelnen Gebieten ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Überdies können auch ukrainische Auslandsvertretungen Führungszeugnisse ausstellen.
Das ukrainische Führungszeugnis enthält wichtige Informationen über Ihre Gesetzestreue und muss insbesondere bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis und bei Einbürgerungen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Aus einem Führungszeugnis ergibt sich beispielsweise, ob Sie vorbestraft sind oder ob eine Vorstrafe getilgt oder nicht getilgt wurde. Auch eine Ausschreibung zur Fahndung ist in einem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.
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Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.