Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Grenzübertrittsbescheinigungen
Passport control © colourbox
Ich wurde aufgefordert, Deutschland zu verlassen und habe eine Grenzübertrittsbescheinigung erhalten. Wo gebe ich sie ab und was soll ich tun?
Sie wurden aufgefordert, Deutschland bzw. das Gebiet der Schengen-Staaten zu verlassen und haben eine Grenzübertrittsbescheinigung erhalten.
Die Grenzübertrittsbescheinigung zeigt der deutschen Ausländerbehörde, dass Sie rechtzeitig, bis zum auf diesem Dokument vermerkten Datum, den Schengenraum verlassen haben.
1. Sofern Sie aus Deutschland unmittelbar in ein Nicht-Schengen-Staat ausreisen (z. B. falls Sie von Deutschland in die Ukraine oder nach Moldau fliegen), lassen Sie die Grenzübertrittsbescheinigung an der Außengrenze Deutschlands (im deutschen Flughafen) bei Ihrer Ausreise von den Grenzbehörden abstempeln bzw. geben Sie diese an der Passkontrolle ab.
2. Sofern Sie in einem anderen Land wohnen und eine Aufenthaltserlaubnis für dieses Land haben, wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in diesem Land.
3. Sofern Sie über ein anderes Schengenland (Polen, Ungarn, Slowakei) in die Ukraine reisen und sich bereits wieder in der Ukraine befinden, buchen Sie online einen Termin beim Rechts- und Konsularreferat in Kiew und sprechen Sie zum Termin persönlich mit der Grenzübertrittsbescheinigung und Ihrem Reisepass vor.
Jede Person braucht einen eigenen Termin und muss persönlich vorsprechen.
Der/Die zuständige Honorarkonsul/in kann ebenfalls Grenzübertrittsbescheinigungen bearbeiten. Bitte melden Sie sich dort vorab telefonisch.