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Erbrecht - Nachlassangelegenheiten
Erbrecht und Nachlassangelegenheiten © Colourbox
Sie benötigen einen Erbschein oder möchten die Erbschaft ausschlagen?
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 17. August 2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung anwendbar. Durch diese Verordnung änderte sich für alle deutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht.
Weitere Information finden Sie unten.
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Zuständig für die Erteilung von Erbscheinen und die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen sind die Nachlassgerichte in Deutschland.
Erben, die im Ausland wohnen, können sich zur Aufnahme der Erbscheinsverhandlung oder zur Beglaubigung von Erbausschlagungen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.