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Kindesentziehung

Artikel

Was tun, wenn Ihr Kind unrechtsmäßig in die Ukraine bzw. nach Deutschland verbracht wurde

Allgemeine Information

Die deutschen Auslandsvertretungen werden immer wieder bei grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentziehung um Hilfe gebeten. Seit dem 1.1.2008 gilt das „Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentziehung“ auch zwischen der Ukraine und Deutschland.

Mit der steigenden Anzahl von Ehen und Lebensgemeinschaften zwischen Partnern unterschiedlicher Nationalität haben auch die Streitigkeiten um die elterliche Sorge für Kinder aus solchen Beziehungen zugenommen. Im Extremfall kommt es sogar zur Kindesentziehung, d.h. ein Kind wird gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland verbracht. Regelmäßig wird hierbei das (Mit-) Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt, ein eventuell bereits ergangener Sorgerechtsbeschluss missachtet oder das Umgangsrecht missbraucht. Die Strafbarkeit der Entziehung Minderjähriger ist für Deutschland in § 235 StGB gesetzlich bestimmt. Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentziehung sieht ein spezielles Verfahren vor, um betroffenen Eltern in solchen Fällen zu helfen. Es gibt eine zentrale Behörde für Anträge auf Rückführung unrechtmäßig entführter oder zurückgehaltener Kinder (bei Verletzung des Sorgerechts) und auf Durchsetzung des Rechts auf persönlichen Umgang mit Kindern (bei Verletzung des Umgangsrechts) im Wege internationaler Rechtshilfe. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz (BfJ).

Wenn Ihr Kind unrechtsmäßig in die Ukraine verbracht wurde

Wenn Ihr Kind unrechtsmäßig in die Ukraine verbracht wurde, wenden Sie sich bitte an das deutsche Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Justiz
- Zentrale Behörde -
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn

Telefon:
national: 0228 99 410 - 40 oder 0228 99 410 - 5212
international: + 49 (228) 99 410 - 5212

Kontaktformular

Wenn Ihr Kind unrechtsmäßig nach Deutschland verbracht wurde

Wenn Ihr Kind unrechtsmäßig nach Deutschland verbracht wurde, wenden Sie sich bitte an das ukrainische Justizministerium

wul. Horodezkoho 13
01001 Kyjiw
Ukraine

Тelefon: +380 44 364 23 93
E-Mail: callcentre@minjust.gov.ua

Mediation

In Deutschland:

Der internationale Sozialdienst (ISD), die deutsche zentrale Anlaufstelle in grenz-überschreitenden Kindschaftskonflikten und für Mediation (ZAnK) kann betroffene Elternteile beraten, eigene Vermittlungsversuche unternehmen und Mediatoren vermitteln. Die Kontaktdaten sind: Internationaler Sozialdienst (ISD), Michaelkirchstr. 17-18, 10179 Berlin, Tel. (030) 62980-403, Fax (030) 62980-450, E-Mail: isd@iss-ger.de.

In der Ukraine:

Das Justizministerium hat gemeinsam mit dem Koordinierungszentrum für die Gewährung von Rechtshilfe ein Pilotprojekt zur Durchführung von Mediation in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten im Rahmen von Verfahren nach dem Übereinkommen entwickelt. Das Projekt soll einen zugänglichen und professionellen Mediationsdienst in Verfahren betreffend die Rückgabe eines Kindes und den Umgang mit dem Kind gewährleisten. Nähre Informationen können dem beigefügten Merkblatt entnommen werden:

Merkblatt (eng.)

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