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Neuer Reisepass für Erwachsene
Stand: Oktober 2021
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine haben, können Sie bei der Botschaft einen neuen Reisepass beantragen. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft befindet sich in der wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kyjiw. Einen Termin können Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft unter folgendem Link buchen:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit (bitte prüfen Sie, welche der aufgeführten Unterlagen für Ihren Antrag relevant sind):
- Passantrag (Formular auf unserer Internetseite)
- zwei aktuelle Passfotos mit hellem Hintergrund, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Ihren bisherigen deutschen Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort (falls Sie bereits im Inland gemeldet waren)
- Nachweis/e über die aktuelle Namensführung (z.B. Namensänderungsurkunde, Namensbescheinigung etc.)
- ukrainische Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des Wohnsitzes in der Ukraine (falls vorhanden)
- Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (falls Erwerb durch Einbürgerung oder Erklärung, Aufnahme als Spät-/Aussiedler)
Die vorstehende Liste erfasst die meisten, aber nicht alle denkbaren Konstellationen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Dokumente nachzufordern. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte gern vorab.
Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original und je eine einfache Kopie mit. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung zurück.
Standesamtliche ukrainische Urkunden und ukrainische Gerichtsbeschlüsse legen Sie bitte mit Apostille und notariell beglaubigter deutscher Übersetzung (gemäß ISO-Norm 9:1995) vor.
Informationen zur Apostille finden Sie auf unserer Internetseite.
Wenn sich auf den ukrainischen Urkunden und ukrainischen Gerichtsbeschlüssen bereits eine Legalisation der Deutschen Botschaft Kiew befindet, ist dies ausreichend; Sie benötigen dann keine Apostille. Bitte kontaktieren Sie uns vorab, wenn Sie Urkunden aus anderen Ländern vorlegen möchten.
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührenverzeichnis. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, fallen zusätzliche Gebühren an (sog. Unzuständigkeitszuschlag).
Die Pässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert und sind nach durchschnittlich 4-5 Wochen bei der Botschaft abholbereit.
Sollten Sie kurzfristig ein neues Reisedokument brauchen, können Sie bei der Botschaft in begründeten Einzelfällen einen vorläufigen Reisepass beantragen. Ein vorläufiger Reisepass enthält keine biometrischen Daten und ist maximal ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird von der Botschaft ausgestellt.
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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.