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Eheschließung und Ehegattennachzug

18.07.2023 - Artikel
Frauenhand mit Ehering in Männerhand
Eheschließung© colourbox


Ich möchte nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und mit meinem Ehegatten in Deutschland zu leben.

Ich bin bereits verheiratet und möchte zu meinem Ehegatten nach Deutschland ziehen.

Benötige ich ein Visum oder kann ich eine Aufenthaltserlaubnis direkt in Deutschland beantragen?

Gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, dass der Ausländer mit dem entsprechenden Visum eingereist ist. Aus § 6 Abs. 3 AufenthG ist weiterhin ersichtlich, dass für längerfristige Aufenthalte ein nationales Visum zu erhalten ist.

Daher müssen Sie ein nationales Visum zur Familienzusammenführung in der Botschaft beantragen.

Persönliche Vorsprache bei Antragstellung notwendig

Ein nationales Visum zur Eheschließung bzw. zum Ehegattennachzug kann nur persönlich beantragt werden. Die persönliche Vorsprache eines Antragstellers ist ab dem 12. Lebensjahr erforderlich, weil für nationale Visa die biometrischen Daten des Antragstellers (Fingerabdrücke) erfasst werden müssen.

Sprachkenntnisse

Gem. § 30 Abs. 1 (2) AufenthG ist dem ausländischen Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

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Antragsformular

Bitte folgen Sie den Link zum Antragsformular

Antragsformular

Terminbuchung

Leider ist die Terminbuchung derzeit nicht möglich, da die Visastelle bis auf Weiteres für Kundenverkehr geschlossen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wird die Botschaft meinen Pass einbehalten?

Ihr Reisepass bleibt in der Botschaft solange Ihr Visumantrag geprüft wird.

Sobald über Ihren Antrag entschieden wird, wird Ihr Reisepass an Sie mit Kurierdienst von „Nova Poshta“ zurückgesendet.

Übersetzung

Alle Urkunden, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen eines Antrags auf ein nationales Visum eingereicht werden, müssen von einem zugelassenen Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Ist eine Apostille vorhanden, so muss auch diese übersetzt werden.

In der Ukraine gibt es keine vereidigten Übersetzer. Für Antragsverfahren bei der Botschaft genügt die Übersetzung durch einen ukrainischen Übersetzer mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers.

Urkunden und Bescheinigungen

Urkunden und amtliche Bescheinigungen müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Arbeitsbücher, Diplome oder Schulzeugnisse und Reisepässe. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde/amtlichen Bescheinigung. Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde die Echtheit der Urkunde in Form der Apostille bestätigt, können Sie sich an die Behörde wenden, die das Dokument ausgestellt hat. Die Apostille muss auf dem Original der Urkunde angebracht werden.

Namensänderung

Antragsteller, deren Namen sich durch Eheschließung ändert oder geändert hat, müssen das Visum bereits mit dem auf den neuen Namen lautenden Reisepass beantragen

Erforderliche Unterlagen

Stand: Februar 2022

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Heiratsurkunde

    (Original und 1 Kopie der Urkunde, der Übersetzung und ggf. der Apostille)

    Heiratsurkunde im Original. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung und je zwei Kopien von Urkunde und Übersetzung eingereicht werden. Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille muss auch übersetzt werden.
  6. Ergänzender Kurzfragebogen zum Ehegattennachzug/Eheschließung

    (Original und 1 Kopie)
    Der Fragebogen kann auf der Webseite der Botschaft als Word-Datei heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie diesen ausführlich in deutscher Sprache am PC aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  7. Erklärung des in Deutschland lebenden Ehegatten

    (Original und 1 Kopie)

    Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Ehegatten, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen.

  8. Pass/Personalausweis/ Aufenthaltstitel des Ehegatten (1 Kopie)

    Der Erklärung in Punkt 6 muss eine Kopie des Personalausweises ODER des Reisepasses beigefügt werden. Nichtdeutsche Staatsangehörige legen zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels bei.

  9. Wohnortnachweis aus Deutschland (Original)

    Wohnortnachweis des Ehegattens in Deutschland: Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).

  10. Nachweis Deutschkenntnisse (Original und 1 Kopie)

    Einfache Deutschkenntnisse sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 18 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Institut oder der telc GmbH) nachzuweisen. Nähere Informationen dazu und Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie auf der Seite „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“.

  11. Keine deutsche Staatsangehörigkeit der Bezugsperson in Deutschland?

    (Original und 1 Kopie):

    - Wenn Ihr Ehegatte in Deutschland nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss er einen Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt vorlegen (aktuelle nicht älter als 6 Monate) - förmliche Verpflichtungserklärung oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder aktueller Steuerbescheid und

    - eine Krankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) vorlegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: Februar 2022

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 2 Kopien von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Anmeldung der Eheschließung (Original und 1 Kopie)

    Schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung im Original. Die Bestätigung muss den voraussichtlichen Termin enthalten und die Dauer der Gültigkeit der Befreiungsurkunde nennen
  6. Ergänzender Kurzfragebogen zum Ehegattennachzug/Eheschließung (Original)

    Der Fragebogen kann auf der Webseite der Botschaft als Word-Datei heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie diesen ausführlich in deutscher Sprache am PC aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  7. Erklärung des in Deutschland lebenden Partners (Original)

    Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft/Lebenspartnerschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen.
  8. Pass / Personalausweis / Aufenthaltstitel des/der Verlobten (1 Kopie)

    Der Erklärung in Punkt 6 müssen zwei Kopien des Personalausweises oder des Reisepasses beigefügt werden. Nichtdeutsche Staatsangehörige legen zusätzlich zwei Kopien des Aufenthaltstitels bei.
  9. Wohnortnachweis aus Deutschland (Original und 1 Kopie)

    Wohnortnachweis des Partners in Deutschland: Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).

  10. Nachweis Deutschkenntnisse (Original und 1 Kopie)

    Einfache Deutschkenntnisse sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 18 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Institut oder der telc GmbH) nachzuweisen. Nähere Informationen dazu und Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie auf der Seite „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“.

  11. Sicherung des Lebensunterhalts (Original und 1 Kopie)

    Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder aktueller Steuerbescheid).

  12. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum bis zur Eheschließung (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) ist bei Visumbeantragung vorzulegen

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Sie müssen den nachfolgenden Kurzfragebogen herunterladen, ausführlich am PC auf Deutsch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte legen Sie den Fragebogen in 2-facher Ausfertigung zusammen mit anderen Unterlagen vor.

Fragebogen zum Ehegattennachzug / Eheschließung

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