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Nachzug zu freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen
Wichtige Information und Merkblatt
Wenn Sie zu einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates (Island, Norwegen und Liechtenstein) ist, nachziehen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Der Nachzug ausländischer Familienangehöriger zu in Deutschland wohnhaften Unionsbürgern oder Bürgern eines EWR-Staates richtet sich nach dem FreizügG/EU.
Familienangehörige, die sich auf dieses Recht berufen können, sind:
- der Ehegatte/die Ehegattin
- der Lebenspartner/die Lebenspartnerin
- und die noch nicht 21-jährigen Kinder/Enkelkinder des Unionsbürgers (oder des Bürgers eines EWR-Staates), seines Ehegatten/seines Lebenspartners sowie des Familien-angehörigen, der ein Daueraufenthaltsrecht erworben hat
- Verwandte in gerade aufsteigender oder absteigender Linie, denen durch den Unionsbürger (oder des Bürgers eines EWR-Staates) Unterhalt gewährt wird.
→ Eine solche Unterhaltsgewährung liegt vor, wenn dem Verwandten tatsächlich Leistungen zukommen, die vom Ansatz her als Mittel der Bestreitung des Lebensunterhalts angesehen werden können. Dazu gehört eine fortgesetzte regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken.
Es ist ein nationales Visum zu beantragen.
Informationen zum Verfahren (Antragsformular, Terminbuchung, ggf. Hinweise für Minderjährige etc.) finden Sie auf den Seiten Eheschließung und Ehegattennachzug und Kindernachzug.
Erforderliche Unterlagen
Stand: Februar 2022
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Nachweis der Verwandtschaft (Original und 1 Kopie der Urkunde, der Übersetzung und ggf. der Apostille)
Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden im Original. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung und je zwei Kopien von Urkunde und Übersetzung eingereicht werden. Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille muss auch übersetzt werden.
- Nachweis Unterhaltsgewährung
Bei Verwandten in gerader auf- bzw. absteigender Linie muss zusätzlich nachgewiesen werden, inwieweit der Unionsbürger dem Antragsteller Unterhalt gewährt (z.B. durch gerichtlichen Unterhaltsbeschluss oder regelmäßigen Zahlungsnachweisen)Ergänzender Kurzfragebogen zum Ehegattennachzug/Eheschließung
(Original und 1 Kopie)
Der Fragebogen kann auf der Webseite der Botschaft als Word-Datei heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie diesen ausführlich in deutscher Sprache am PC aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.Minderjährige benötigen zusätzlich (Original und 1 Kopie mit Apostille und Übersetzung):
- eine aktuelle, notariell beglaubigte Einverständniserklärung (nicht älter als sechs Monate) des im Ausland verbleibenden Elternteils zum ständigen Wohnsitz in Deutschland, oder
- eine Bescheinigung nach Art. 135 des Familiengesetzbuches der Ukraine, oder
- ein Gerichtsurteil nach Art. 164 des Familiengesetzbuches der Ukraine über den Entzug des Sorgerechts für ein Elternteil, oder
- Sterbeurkunde eines Elternteils
Erklärung des in Deutschland lebenden EU- /EWR-/ Schweizer Bürgers (Original) Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden des in Deutschland lebenden EU- /EWR-/ Schweizer Bürgers, dass beabsichtigt ist, die Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen.
Pass/Personalausweis des EU- /EWR-/ Schweizer Bürgers (1 Kopie)
Der Erklärung in Punkt 8 muss eine Kopie des Personalausweises ODER des Reisepasses beigefügt werden
Wohnortnachweis aus Deutschland (Original und 1 Kopie)
Wohnortnachweis des EU- /EWR-/ Schweizer Bürgers in Deutschland: Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
Erwerbstätigkeitsnachweis (Original und 1 Kopie)
Nachweis der Erwerbstätigkeit des EU- /EWR-/ Schweizer Bürgers (z.B. Gehaltsabrechnungen), oder
- Bei nicht vorliegender Erwerberstätigkeit müssen Nachweise über ausreichende Existenzmittel (z.B. Kontoauszüge) und eine Krankenversicherung beigebracht werden.
Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Nachweis Krankenversicherungsschutz für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht)
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Sie müssen den nachfolgenden Kurzfragebogen herunterladen, ausführlich am PC auf Deutsch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte legen Sie den Fragebogen in 2-facher Ausfertigung zusammen mit anderen Unterlagen vor.