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Finanzielle Absicherung des Aufenthaltes

Artikel

Gemäß Artikel 21 Absatz 3b Visakodex darf ein Visum nur erteilt werden, wenn der Aufenthalt im Schengenraum finanziell abgesichert ist.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

a) Der Gastgeber übernimmt die Kosten.

b) Der Antragsteller trägt die Kosten selbst.

  • Wenn der Gastgeber die Kosten übernimmt, kann er dies durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung möglichst für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes tun.
    Es kommt entscheidend darauf an, dass auf der Rückseite die Bonität durch die Ausländerbehörde bestätigt wurde (glaubhaft gemacht/ nachgewiesen).
  • Sofern Sie von einer Firma eingeladen werden, die über ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro verfügt, genügt eine formlose Kostenübernahmerklärung mit Hinweis auf die §§ 66-68 AufenthG in der Einladung.
    Die Einladung ist zwingend von einer dazu befugten Person zu unterschreiben.
    Sofern sie nicht im Handelsregisterauszug steht, ist eine entsprechende Zeichnungsbefugnis nachzuweisen.
  • Wenn Sie selbst die Kosten tragen, dann können Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen:

    - Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate (Gehaltskonten, Rentenkonten werden auch akzeptiert)

    - aktuelle Kreditkartenabrechnungen der vergangenen 3 Monate

    Die Botschaft behält sich vor, bis zum Reiseantritt den Kontostand zu überprüfen.

Weitere Informationen

Für Gastgeber mit Lebensmittelpunkt in der Ukraine besteht die Möglichkeit, eine Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG in der Deutschen Botschaft Kyjiw abzugeben und somit den Aufenthalt des ausländischen Reisenden in Deutschland finanziell abzusichern.

Verpflichtungserklärung

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