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Reisezweck
Die Botschaft prüft gemäß Artikel 21 Absatz 3b Visakodex die Plausibilität des Reisezwecks.
Die Prüfung umfasst je nach Reisezweck:
- Übereinstimmung der beantragten Visumgültigkeit mit dem Zeitraum der Einladung,
- das Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses (für Familienbesuch)
- Notwendigkeit der medizinischen Behandlung,
- das Bestehen von Hotel- und Flugbuchungen, (Tourismus)
- das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Bus-, LKW-Fahrer, Journalisten etc.)
- die Vereinbarkeit der beantragten Visumgültigkeit mit etwaigen Urlaubsansprüchen
- Nutzung der Vorvisa auf Einladung desselben Gastgebers.
Die Botschaft weist darauf hin, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist.
In unseren Merkblättern finden Sie die Unterlagen, mit denen Sie Ihren Reisezweck darlegen können.